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Um die Kosten für einen Neuwagen zu stemmen, greifen viele Verbraucher auf einen Autokredit zurück. Es kann jedoch zu Situationen kommen, in denen ein Verkauf des finanzierten Autos infrage kommt. Aber ist das überhaupt möglich? Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr finanziertes Fahrzeug verkaufen können.
Ein finanziertes Auto können Sie entweder privat oder über den Autohändler verkaufen.
Sie können Ihr finanziertes Auto in Anzahlung für einen neuen Wagen geben.
Für einen Privatverkauf benötigen Sie die Zulassungspapiere II, die bis zur Kredittilgung beim Kreditgeber aufbewahrt werden.
Der Käufer Ihres Wagens kann die Finanzierung und damit die monatlichen Raten übernehmen.
Es gibt zwei Möglichkeiten Ihr finanziertes Fahrzeug zu verkaufen: via Autohändler, über den die Finanzierung läuft oder ein Privatverkauf. Entscheiden Sie sich für den Weg über den Händler, geben Sie Ihr finanziertes Auto in Anzahlung für Ihr neues Fahrzeug. Bei Methode 2 verkaufen Sie hingegen an einen privaten Käufer, obwohl Sie noch eine Restschuld zu begleichen haben. Daher müssen Sie das Vorhaben zunächst mit Ihrer kreditgebenden Bank abklären.
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Wie sich der Verkauf Ihres finanzierten Wagens gestaltet, hängt von Ihrer Kreditart ab. Handelt es sich um einen zweckgebundenen Kredit mit dem Verwendungszweck „Auto“, können Sie den Betrag ausschließlich für den Kauf eines Wagens nutzen. Aufgrund der sogenannten Sicherungsübereignung bleibt das Auto zudem im Eigentum des Kreditgebers. Deshalb bleibt die Zulassungsbescheinigung II als Pfand bei der Kreditbank, bis der offene Betrag beglichen wurde.
Ohne den KFZ-Brief werden Sie jedoch keinen Interessenten finden. Schließlich hat der Käufer ohne die Zulassungsbescheinigung II keinen Beweis über den echten Besitzer des Wagens und kann das Fahrzeug nicht anmelden. Wenn Sie Ihr finanziertes Auto in diesem Fall verkaufen möchten, müssen Sie die Angelegenheit daher mit dem Kreditgeber abklären.
Handelte es sich bei Ihrer Autofinanzierung hingegen um einen Kredit ohne Verwendungszweck, ist das Fahrzeug bereits Ihr Eigentum. Da Sie die Zulassungsbescheinigung vom Start an besitzen, vereinfacht sich der Verkauf erheblich.
Der Verkauf Ihres finanzierten Autos kann ein langer und anstrengender Prozess werden. Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir die folgenden wichtigen Tipps zusammengestellt:
Wenden Sie sich an die Bank und klären Sie, ob sie einem Verkauf des finanzierten Autos während der Kreditlaufzeit zustimmt. Wenn ja, erkundigen Sie sich, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor der Verkauf stattfinden kann. Einige Banken verlangen zum Beispiel, dass Sie zuerst den Kredit ablösen, bevor Sie das Auto verkaufen können. Andere wiederum erlauben dem Käufer des Autos, Ihren Kredit zu übernehmen.
Wenn Sie den Kredit mit einer Einmalzahlung tilgen wollen, kann die Bank Ihnen zusätzlich die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Sie kann, je nach Restlaufzeit, bis zu einem Prozent der Restschuld betragen. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank die Zinsen ausgleichen, die ihr durch die vorzeitige Kreditablösung entgangen sind. Es gibt aber auch Banken, die die Vorfälligkeitsentschädigung nicht erheben.
Nun müssen Sie den aktuellen Marktwert Ihres Autos ermitteln. Im Internet gibt es kostenlose Preisfindungstools, die Ihnen dabei helfen. Sobald Sie den Wert ermittelt haben, müssen Sie den Kaufpreis festlegen. Es ist ratsam, den Kaufpreis höher anzusetzen als den ausstehenden Betrag Ihres Kredits. Auf diese Weise können Sie einen Gewinn für den Verkauf erzielen. Achten Sie aber darauf, den Kaufpreis nicht zu hoch anzusetzen, da dies die Käufer abschrecken könnte.
Erstellen Sie eine Online-Anzeige für das finanzierte Auto. Hier ist es sehr wichtig, gegenüber den Kaufinteressenten transparent zu sein. Es sollte von Anfang an klargestellt werden, dass es sich um ein finanziertes Auto handelt und die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt.
Wie bereits erwähnt, haben Sie die Möglichkeit, die Restschuld in einer Zahlung zu begleichen, einschließlich der Vorfälligkeitsentschädigung. Sobald die Restschuld beglichen ist, erhalten Sie von der Bank den Fahrzeugbrief. Sie können das Auto dann problemlos verkaufen. Wenn Sie den Kredit nicht ablösen können oder wollen, kann auch der Käufer den Kredit für Sie übernehmen. Nach dem Verkauf zahlt der Käufer die monatlichen Raten. Wenn der Käufer den Kredit inklusive der Vorfälligkeitsentschädigung jedoch begleicht, gehen alle Fahrzeugpapiere in seinen Besitz über.
Generell gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr finanziertes Auto verkaufen können: an den Händler oder Privat. Beide Methoden bieten ihre Vor- und Nachteile.
Verkauf an: | Privat | Händler |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Zwar gehört Ihnen das Auto bei bestehender Restschuld nicht alleine. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Verkauf dennoch möglich. Sie haben dabei zwei Optionen zur Auswahl: Privatverkauf oder über den Autohändler.
Für den Verkauf benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung II. Diese bleibt aber bis zur Tilgung des Kredits in den Händen der Bank. Zudem erschwert ein zweckgebundener Kredit den Vorgang.
Es gibt Autohändler, die es erlauben, den finanzierten Wagen durch ein anderes Fahrzeug zu ersetzen. In diesem Fall läuft die Finanzierung weiter oder muss um die Differenz des neuen Autos angepasst werden.
Das liegt daran, dass ein Auto nicht konsistent, sondern in Sprüngen an Wert verliert. So kommt es bei einem Neuwagen bereits nach dem Kauf zu einem Verlust. Der Kredit wird hingegen in gleichmäßigen Raten abbezahlt und ist dabei unabhängig vom eigentlichen Wert des Wagens.
Finanzcheck bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.
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Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
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