Der Staat unterstützt Sparer mit zahlreichen Förderungen im Bereich des Vermögensaufbaus. Bei einer dieser Förderungen handelt es sich um die Arbeitnehmersparzulage. Wer vermögenswirksame Leistungen erhält und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, bekommt jährlich eine attraktive Zulage auf seine Sparbeiträge, die in den Bausparvertrag oder einen Aktiensparplan fließen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen, wie diese funktioniert und welche Verwendungsmöglichkeiten Ihnen dafür zur Verfügung stehen.
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung, die häufig für das Besparen eines Bausparvertrags genutzt wird.
Wer keine oder nur geringe vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann trotzdem die volle Sparzulage beantragen.
Die Arbeitnehmersparzulage wird erst nach einer Sperrfrist von 7 Jahren ausgezahlt.
Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage in der Steuererklärung ist rückwirkend möglich.
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Geldleistung von bis zu 40 Euro monatlich. Werden die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag oder einen Aktiensparplan eingezahlt, können Sparer eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhalten. Der Staat unterstützt mit dieser Förderung Verbraucher bei der Bildung von Vermögen.
Fehlende finanzielle Rücklagen der Deutschen
FINANZCHECK.de hat in der aktuellen Studie „Zeit für Geld“ das Sparverhalten der Bevölkerung in Deutschland untersucht und dabei unter anderem festgestellt, dass ca. 25 % der Befragten keine ausreichenden Rücklagen haben.
Arbeitnehmer können die Sparzulage über ihre Steuer beantragen. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben und die Anlage „Bescheinigung zu VL“ ausfüllen. Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie zudem bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Um die Arbeitnehmersparzulage dann in Anspruch zu nehmen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können sie entweder in Aktienfonds anlegen oder in einen Bausparvertrag einzahlen. Für beide Optionen gelten jeweils unterschiedliche Leistungen und Einkommensgrenzen. Verheirateten Menschen steht bei zweimal so hohen Einkommensgrenzen die doppelte Arbeitnehmersparzulage zu. Diese beiden Möglichkeiten haben Sie:
Werden die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt, erhalten Arbeitnehmer jährlich höchstens 43 Euro Sparzulage. Die maximal geförderten Einzahlungen pro Jahr betragen 470 Euro bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro. Gefördert werden als Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen 9 % der eingezahlten Beiträge.
Wer sich für die Anlage seiner vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds entscheidet, kann sich eine Sparzulage von bis zu 80 Euro jährlich sichern. Gefördert werden Einzahlungen von maximal 400 Euro pro Jahr. Sparer, die weniger in den Aktienfonds einzahlen, erhalten eine prozentuale Arbeitnehmersparzulage. Die Förderung beträgt 20 % der eingezahlten Beiträge. Zahlt ein Arbeitnehmer nur 200 Euro ein, wird er mit einem Betrag von 40 Euro gefördert. Allerdings wird die Zulage nur dann gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt.
Stocken Sie selbst auf, um die komplette Förderung in Anspruch zu nehmen
Manche Arbeitgeber zahlen einen geringen Betrag an vermögenswirksamen Leistungen, sodass der maximal geförderte Sparbetrag nicht erreicht wird. Sie können jedoch den fehlenden Betrag zusätzlich von Ihrem Gehalt als vermögenswirksame Leistung abführen und sich somit die volle Arbeitnehmersparzulage sichern.
Die Nutzung der Arbeitnehmerzulage ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Arbeitnehmer, die über die staatliche Förderung verfügen möchten, müssen die Sperrfrist von 7 Jahren abwarten. Wer vor Ablauf der 7 Jahre über das Geld verfügen will, verliert sämtliche Zulagen. Das angesparte Guthaben und die Arbeitnehmersparzulage bieten eine gute Basis, um zusätzlich mit einem Immobilienkredit eine Immobilie zu kaufen.
Lassen Sie sich zur Arbeitnehmersparzulage und einem Immobilienkredit beraten
Wenn Sie weitere Fragen zur Arbeitnehmersparzulage oder einer Baufinanzierung haben, kontaktieren Sie Ihren persönlichen Kreditspezialisten von FINANZCHECK.de. Wir beantworten Ihnen alle Fragen per Mail oder telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 433 88 77!
Der Staat unterstützt Sparer mit einigen Förderungen. Insbesondere beim Bausparen haben Kunden die Möglichkeit, neben der Arbeitnehmersparzulage eine Wohnungsbauprämie zu beantragen. Wer sich beide Prämien sichert, erhält einen attraktiven jährlichen Zuschuss auf seine eigene Sparleistung.
Liegt das zu versteuernde Einkommen jährlich über den förderfähigen Höchstgrenzen für Arbeitnehmer, können die vermögenswirksamen Leistungen ggfs. zum Erhalt der Wohnungsbauprämie genutzt werden. Werden auch dort die Einkommensgrenzen überschritten, lohnt es sich dennoch, die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzuzahlen, um Vermögen aufzubauen.
Eine wohnwirtschaftliche Verwendung liegt dann vor, wenn eine Immobilie gekauft, modernisiert oder saniert wird. Auch bestimmte Maßnahmen, die an einer Immobilie durchgeführt werden, zählen dazu, wie beispielsweise der Einbau neuer Fenster. Um die Arbeitnehmersparzulage zu nutzen, ist jedoch keine wohnwirtschaftliche Verwendung vorgeschrieben.
Im Optimalfall wird erst ein Bausparvertrag abgeschlossen, in den ca. 7 Jahre eigene Einzahlungen und die Arbeitnehmersparzulage fließen. Das vorhandene Eigenkapital kann dann für die Anzahlung bzw. Finanzierung einer Eigentumswohnung genutzt werden. Der Staat hilft Ihnen auf diese Weise dabei, günstig Wohneigentum zu erwerben.
Finanzcheck bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.
Haben Sie auf dieser Seite nicht das gefunden, was Sie gesucht haben? Dann könnte Sie das interessieren:
Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
Sparen Sie über 35% mit Finanzcheck: Vgl. der eff. Jahreszinssätze neuer (lt. Bundesbank) mit den über Finanzcheck vermittelten Krediten 2020. Mehr Infos
0,68% Zinsen: 2/3 aller Kunden erhalten bei einem Nettodarlehensbetrag 50.000,00 €; 60 Monate Laufzeit; 7,99% effektiver Jahreszins; 7,71% p.a. gebundener Sollzins; 60 mtl. Raten zu je 1.006,93 €; 60.415,84 € Gesamtbetrag; Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Str. 62, 64354 Reinheim. (§17 PAngV)