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FINANZCHECK.de
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Bauen ist noch immer günstig, die Zinsen liegen auf einem niedrigen Niveau, Tendenz langsam steigend. Eltern haben seit 2018 die Möglichkeit, sich einen staatlichen Zuschuss zu sichern, den sie nicht zurückzahlen müssen: das Baukindergeld.
Pro Kind werden jährlich 1.200 Euro Kindergeldzuschuss gezahlt.
Die Dauer der Auszahlung beträgt zehn Jahre.
Alleinerziehende, Eheleute und Partnerschaften werden gleichermaßen gefördert.
Förderfähig ist ausschließlich der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung.
Das maximale Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 Euro jährlich bei einem Kind und erhöht sich um 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Mit dem Baukindergeld werden Familien mit Kindern unterstützt, die eine Immobilie zur Eigennutzung kaufen bzw. bauen wollen. Dabei wird sowohl der Neubau wie auch der Kauf einer Bestandsimmobilie gefördert. Der Staat unterstützt damit die erstmalige Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Damit zielt er darauf ab, die Bildung von Wohneigentum für die ausgewählten Zielgruppen zu erleichtern.
Nicht förderfähig im Sinne der Baukindergeldrichtlinien sind folgende Fälle:
Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen
der Erwerb einer zweiten Wohnimmobilie, auch wenn die erste Wohnimmobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet ist oder ein Nießbrauchrecht besteht
Wohnimmobilien, die dem Antragsteller einschließlich Partner zu weniger als 50 Prozent gehören
Erbschaft einer Immobilie
Erwerb oder Kauf einer Immobilie als Nebenwohnsitz oder Ferienwohnung
Wohnimmobilien, über deren Errichtung oder Kauf vor dem 01.01.2018 ein Vertrag geschlossen wurde
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinstehende. Zum Kreis der Antragsberechtigten gehören Ehepaare oder Lebenspartnerschaften mit Kindern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern.
Baukindergeld gibt es nur für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahren alt sind. Voraussetzung ist, dass die Kinder in demselben Haushalt leben wie der Antragsteller bzw. ihr Partner. Zudem müssen die Kinder kindergeldberechtigt sein. Weitere Voraussetzungen sind:
Der Kaufvertrag darf frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet worden bzw. eine Baugenehmigung darf frühestens am 01.01.2018 und spätestens am 31.12.2020 erteilt worden sein. Wie es mit dem Baukindergeld nach dem Stichtag 31.12.2020 weitergeht, wird sich erst zum Ende der Laufzeit zeigen. Zu diesem Zeitpunkt wird überprüft ob und in welcher Höhe weiterer Gelder zur Verfügung stehen.
Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Haben Antragsteller vorher schon einmal eine Immobilie besessen, diese aber inzwischen verkauft, hat das keine Auswirkungen auf die Förderung.
Bei Antragstellern mit einem Kind darf das zu versteuernde Einkommen pro Haushalt nicht mehr als 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind werden 15.000 Euro zusätzlich angesetzt.
Die zu erwerbende oder zu errichtende Immobilie muss sich in Deutschland befinden.
Die Nationalität spielt bei der Antragstellung keine Rolle.
Wichtig: Für ungeborene Kinder zum Stichtag der Antragstellung wird kein Baukindergeld gezahlt. Wird ein Kind einen Tag nach dem Stichtag 18 Jahre alt, wird trotzdem das volle Baukindergeld für die Dauer von zehn Jahren gewährt.
Die Förderung richtet sich nach der Höhe des Haushaltseinkommens in Kombination mit der Anzahl der Kinder. Wird die zulässige Obergrenze überschritten, gibt es kein Baukindergeld. Dabei gelten folgende Grenzen und Zuschüsse:
Anzahl Kinder | Haushaltseinkommen zulässige Obergrenze | Jährlicher Zuschuss | Gesamtzuschuss 10 Jahre |
---|---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
(Quelle: Kfw.de)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Bank, zahlt die Gelder an die Antragsteller aus. Ist der Topf für die Bundesmittel leer, kann keine Zusage mehr erteilt werden. Deshalb ist es ratsam, die Unterlagen frühzeitig einzureichen. Allerdings gibt es bei der Antragstellung einige Dinge zu beachten, was im Folgenden Abschnitt erläutert wird.
Frühestmöglicher Termin zur Antragstellung ist das Einzugsdatum gemäß amtlicher Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt. Sobald die Meldebestätigung aller Personen vorliegt, die in dem Haushalt leben, haben Antragsberechtigte sechs Monate Zeit, um online auf dem KfW-Zuschussportal den Antrag zu stellen. Dort werden alle notwendigen Daten abgefragt. Nach der Beantragung erhalten Antragsteller eine Nachricht mit allen Informationen und welche fehlenden Unterlagen innerhalb von drei Monaten einzureichen sind. .
Tipp: Schwangere Frauen können die Geburt des Kindes abwarten, falls diese voraussichtlich in den sechsmonatigen Wartezeitraum fällt, um sich das Baukindergeld für das Kind zu sichern.
Antragsteller müssen Ihre Identität feststellen lassen. Das geschieht entweder per PostIdent in einer Postfiliale oder online per Video-Identifizierung. Beim PostIdent wird die Identität einer Person anhand eines gültigen Identitätsnachweises von einem Mitarbeiter der Post persönlich überprüft und schriftlich bestätigt. Die Bestätigung geht per Briefpost an die zuständige Stelle. Beim VideoIdent übernimmt eine autorisierte Person die Überprüfung. Dabei müssen Antragsteller mit ihr per Video ein persönliches Gespräch führen und den Ausweis in die Kamera halten. Überprüft wird die Übereinstimmung der Person mit der Person auf dem Identitätsnachweis. Das Prinzip ist bei beiden Verfahren vergleichbar. Außerdem müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
die Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder
der Grundbuchauszug
Einkommensteuerbescheide
Kindergeldbescheinigung
Erklärung, falls eine vorher gemietete Wohnung gekauft wurde
notarielle Urkunde bei Kauf einer Immobilie
Die zugesagte Fördersumme wird jedes Jahr zum gleichen Termin ausgezahlt. Die KfW stellt eine Auszahlungsbestätigung zur Verfügung, in der der Termin genannt wird. Die darauffolgenden jährlichen Auszahlungen werden dann immer zum gleichen Zeitpunkt erfolgen.
Die Bundesregierung hat im Sommer 2018 eine Regelung auf den Weg gebracht, die eine rückwirkende Antragstellung ermöglicht. Seit dem 18.09.2018 ist es nun für Antragsberechtigte möglich, einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen, wenn sie bereits zum Jahresbeginn 2018 Wohneigentum erworben oder den Bauvertrag geschlossen haben. Insofern gilt das Baukindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2018. Das Baukindergeld wird ausgezahlt, sobald der Antrag gestellt ist, die Nachweise hochgeladen sind und die terminierte Auszahlungsbestätigung vorliegt. Von diesem Zeitpunkt an erfolgt die Auszahlung jährlich für den Zeitraum von zehn Jahren.
Das Baukindergeld ist ein attraktives Angebot der Bundesregierung. Es spricht eine breite Zielgruppe an, denn die Grenzen des jährlich zu versteuernden Einkommens sind recht hoch gewählt. Antragsberechtigte können bis zum 31.12.2023 einen Antrag einreichen - vorausgesetzt, die Bundesmittel sind bis dahin nicht ausgeschöpft. Zusätzlich gilt, dass der Beginn des Bauvorhabens bis zum 31.12.2020 erfolgt sein muss. Ob sich die Bundesregierung bis dahin dazu entschließt, das Förderprogramm mit weiteren Mitteln auszustatten und die Laufzeit zu verlängern, ist nicht bekannt.
Tipp: Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, die die Möglichkeit haben, sich bis Ende 2023 eine eigene Wohnimmobilie anzuschaffen, sollten aktiv werden, um den Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind mitzunehmen. Zur Finanzierung der Immobilie sollten sie aber aus reiner Vorsicht nicht mit dem Zuschuss kalkulieren. Sinnvoll ist, eine Finanzierung zu konzipieren, die auch ohne Zuschuss tragfähig ist. So bleibt ein wenig finanzieller Spielraum, der bei langfristigen Krediten flexiblen Handlungsspielraum eröffnet. Dieser ist ratsam, um unvorhersehbare finanzielle Belastungen schultern zu könnnen.
Baukindergeld lässt sich zu Beginn einer Finanzierung nicht als Eigenkapital anrechnen, doch es lohnt sich trotzdem. Es kann zum Beispiel für Sondertilgungen eingesetzt werden. Dadurch verkürzen Immobilienkreditnehmer die Laufzeit des Darlehens, sparen dadurch Zinsen und bezahlen den Kredit früher ab. Alternativ bietet es sich an, das Baukindergeld in einen Bausparvertrag zu stecken, um für die Anschlussfinanzierung gut vorbereitet zu sein. Mit dem angesparten Kapital lässt sich ein Teil der Restschuld abtragen und ein zinsgünstiger Anschlusskredit vereinbaren. Wer das Geld direkt auf ein Sparbuch legt, kann es ebenfalls später als Grundstock für die Anschlussfinanzierung nutzen. Denn in diesem Zusammenhang akzeptieren Banken das angesammelte Geld als Eigenkapital.
Baukindergeld lohnt sich im Prinzip immer, denn es ist geschenktes Geld vom Staat. Antragsberechtigte sollten sich überlegen, wie sie den Zuschuss am besten nutzen. Empfehlenswert ist es, das Geld anzusparen und später für die Anschlussfinanzierung zu nutzen. Alternativ bietet es sich für Sondertilgungen an. Da der staatliche Zuschuss streng nach dem Zeitpunkt des Antrageingangs ausgezahlt wird, ist es wichtig, so früh wie möglich aktiv zu werden. Denn wenn die Fördergelder aufgebraucht sind, gehen Antragsteller leer aus. Ob die Bundesregierung weitere Fördergelder zur Verfügung stellt oder es eine Verlängerung der Laufzeit über den 31.12.2020 hinaus geben wird, ist aktuell nicht bekannt.
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