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Bereitstellungszinsen

So können sie vermieden werden

 


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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen fallen immer dann an, wenn Kreditnehmer ein Darlehen beantragen, jedoch nicht direkt abrufen. Dies ist in der Regel bei Baufinanzierungen der Fall. Oftmals verzögert sich der Baubeginn oder Teilrechnungen werden erst einige Monate später fällig. Da die Bank die vereinbarte Kreditsumme während dieser Zeitspanne schon für den Kreditnehmer bereithalten muss, erhebt sie entsprechende Bereitstellungszinsen. Es gibt Möglichkeiten, diese Zusatzkosten für einen Immobilienkredit zu vermeiden oder sie zu minimieren. In diesem Beitrag wird erklärt, was Bereitstellungszinsen sind und was zu tun ist, um die Belastung möglichst gering zu halten.

Das Wichtigste in Kürze

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  • Bereitstellungszinsen fallen für beantragte, aber noch nicht abgerufene Baudarlehen an.

  • Bereitstellungszinsen werden entweder von der nicht abgerufenen Restsumme oder vom gesamten Darlehen berechnet.

  • Bei langen Bauzeiten sind Forward-Darlehen oft eine wirtschaftliche Alternative zu einem gängigen Baukredit.

  • Bereitstellungszinsen lassen sich nach dem Verursacherprinzip auf Bauträger oder Generalunternehmer abwälzen.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen fallen für Kredite oder für Teile von Krediten an, die nicht zum vereinbarten Termin vom Kreditnehmer beansprucht werden. Liegt zwischen dem vereinbarten Abruftermin und dem tatsächlichen Abruf einer Kreditsumme ein gewisser Zeitraum, müssen Kreditnehmer dem Kreditgeber eine Gebühr in Form von Bereitstellungszinsen bezahlen.

Die unkomplizierte Funktionsweise von Bereitstellungszinsen

Ein Kreditvertrag enthält eindeutige Vorgaben darüber, in welcher Höhe, ab wann und wie lang Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt werden. Ist zu diesem Punkt im Vertrag nichts erfasst, müssen Kreditnehmer bei verspäteten Abruf keine Zinsen bezahlen.

Ab wann werden Bereitstellungszinsen berechnet und für wie lang sind sie zu bezahlen?

Die Bereitstellungszinsen berechnen Banken ab dem eigentlichen Datum des geplanten Abrufs. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kreditsumme komplett vom Kreditnehmer abgerufen wird.

Viele Kreditgeber gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Diese variiert zwischen vier Wochen und 24 Monaten. Manchmal ist es möglich, gegen Zahlung einer Gebühr die bereitstellungszinsfreie Zeit noch weiter zu verlängern.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen und auf welche Summe werden sie erhoben?

Die Höhe der Bereitstellungszinsen liegt ungefähr bei 0,25 Prozent pro Monat. Das entspricht einem Wert von 3 Prozent pro Jahr. Allerdings gibt es Kreditanbieter, die einige Zehntel-Prozentpunkte mehr oder weniger nehmen. Zur Ermittlung des fälligen Betrags gibt es zwei Ansätze. Entweder berechnet die Bank die Höhe der Zinsen unter Beachtung der Summe, die vom Kreditgeber noch nicht abgerufen wurde oder er legt die gesamte Kreditsumme zugrunde. Bereitstellungszinsen werden monatlich berechnet und vom Kreditnehmer in Rechnung gestellt.

Rechenbeispiel zur Ermittlung der Bereitstellungszinsen:

BezeichnungDetails
Bereitsellungszinsfreie Zeit
Drei Monate
Kreditaufnahme zum
01.09.2018
Kreditbetrag
300.000 Euro
Höhe der Bereitstellungszinsen
0,25 Prozent
Tatsächlicher Abruf
01.01.2019

Der Kunde hätte den Kredit in Höhe von 300.000 Euro zum 01. Dezember spätestens abrufen müssen. Da er erst zum 01. Januar 2019 abruft, fallen Bereitstellungszinsen für die Dauer eines Monats an. Die Höhe dieser Kosten beläuft sich auf 300.000 Euro × 0,25 % = 750 Euro.

Ermessensangelegenheit: die Höhe von Bereitstellungszinsen

Nicht jeder Baukreditvertrag beinhaltet eine Regelung zu den Bereitstellungszinsen. Insofern gibt es auch Kredite, bei denen keine Kosten für nicht abgerufene Kreditsummen anfallen. Doch wenn Banken Bereitstellungszinsen vereinbaren, bewegen sie sich in der Regel zwischen 0,15 Prozent und 0,35 Prozent. Sollten potenzielle Kreditnehmer Vereinbarungen mit höheren Prozentsätzen in ihrem Kreditvertrag feststellen, sollten sie aktiv auf den Kreditgeber zu gehen und nachfragen. Im Zweifel lohnt es sich, eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit zu vereinbaren oder Alternativangebote einzuholen.

Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?

Bereitstellungszinsen sind steuerlich absetzbar, wenn die betreffende Immobilie später ganz oder teilweise vermietet wird. Wird sie komplett vermietet, dürfen die gesamten Bereitstellungszinsen als Werbungskosten angegeben werden. Wird nur ein Teil der Immobilie vermietet und der Rest wird selbst bewohnt (private Zwecke), unentgeltlich an Dritte überlassen oder zu eigenen gewerblichen Zwecken genutzt, dann darf nur der auf den vermieteten Bereich entfallende Anteil steuerlich geltend gemacht werden.

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Wichtig: Bereitstellungszinsen sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie anfallen und bezahlt wurden. Es ist aus steuerlicher Sicht ausgeschlossen, diese Ausgaben in ein anderes Jahr zu verschieben.

Tipps, wie man Bereitstellungszinsen umgehen kann

Bereitstellungszinsen stellen eine zusätzliche Ausgabe da, für die Kreditnehmer keinen direkten Mehrwert erhalten. Die folgenden 6 Tipps zeigen, wie Kreditnehmer um die Zahlung herumkommen, das Risiko der Zahlung minimieren oder die Höhe der Bereitstellungszinsen senken können.

1. Bereitstellungszinsfreie Zeit ausweiten

Kreditnehmer können mit ihrer Bank über die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit verhandeln. Am besten gehen Sie dabei auf den Sachbearbeiter zu und fragen gezielt nach. Dieser ist allerdings nicht dazu verpflichtet, den Kreditnehmern entgegenzukommen. Falls es gelingt, die bereitstellungszinsfreie Zeit auszudehnen, verlangen Banken dafür mitunter einen Zinsaufschlag auf die volle Darlehenssumme. Bauherren sollten genau nachrechnen, welche Variante im Endeffekt günstiger ist.

2. Höhe der Bereitstellungszinsen senken

Falls es nicht gelingt, die bereitstellungszinsfreie Zeit zu verlängern, kann es ein geschickter Schachzug sein, die Höhe der Zinsen nach unten zu verhandeln. Auch hier gilt: Fingerspitzengefühl ist in der Kommunikation mit dem Kreditsachbearbeiter ein guter Begleiter. Ein schlagkräftiges Argument wäre, dass Kreditnehmer ein alternatives Angebot von einer anderen Bank nutzen können, welches geringere Bereitstellungsgebühren beinhaltet. Dazu müssen Kreditnehmer vorab tätig werden und ein passendes Angebot einholen.

3. Baufortschritt prüfen und Abruftermine steuern

Das Geld für einen Baukredit wird in der Regel in mehreren Zügen abgerufen. Die Abrufe richten sich nach dem Baufortschritt. Wer vorausschauend plant, kann den zu erwartenden Baufortschritt direkt bei der Kreditplanung berücksichtigen. Mitunter ist es sinnvoll, die Baufinanzierung aus mehreren Bausteinen zusammenzustellen und den jeweiligen Abruf auf das Darlehen zu richten, welches die kürzeste bereitstellungszinsfreie Zeit aufweist.

Forward-Darlehen statt eines regulären Baudarlehens wählen

Wenn Bauherren mit einer langen Bauzeit rechnen, ist die Aufnahme eines typischen Baudarlehens in Anbetracht der zu erwartenden Bereitstellungszinsen nicht unbedingt die beste Option. Eine wirtschaftlich günstigere Alternative ist ein Forward-Darlehen. Dafür werden zwar auch Zinsaufschläge fällig, doch liegen die Gesamtkosten häufig niedriger, als bei einem typischen Baudarlehen.

Kreditnehmer sollten die Gesamtkosten vor Vertragsunterzeichnung miteinander vergleichen. Zu diesem Zweck brauchen sie eine konkrete Baufortschrittsplanung. Daraus gehen die Termine hervor, zu denen das Geld in welcher Höhe abgerufen werden muss. Anhand dieses Plans lässt sich ermitteln, wie hoch die voraussichtlichen Bereitstellungszinsen ausfallen würden. Die ermittelten Kosten werden mit allen weiteren Kosten des Baudarlehens summiert. Die Summe wird dann mit den Gesamtkosten des Forward-Darlehens verglichen. Die Differenz ergibt sich zwischen den unterschiedlichen Darlehensarten. Auf dieser Basis lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen.

Wem diese Rechnung zu aufwendig ist oder wer befürchtet, wichtige Kostenpositionen zu übersehen, sollte sich Hilfe holen. Im Rahmen unserer kostenlosen Beratung durch erfahrene Finanzberater bei FINANZCHECK.de können Interessenten sich die Optionen ausführlich erläutern lassen.

Verursacherprinzip vereinbaren und anwenden

Wird eine Immobilie von einem Bauträger oder Generalunternehmer komplett erstellt, gibt es einen verbindlichen Zeitplan. Ergeben sich Zeitverzögerungen, die zu verschobenen Abruffristen beim Kredit führen, zahlt der Verursacher. Damit das in der Praxis funktioniert, muss im Vertrag ein fester Terminplan mit konkreter Terminangabe der einzelnen Gewerke oder Bauabschnitte vereinbart werden. Zusätzlich gehört in den Vertrag eine Klausel über die Kostenübernahme von Bereitstellungszinsen bei Verzögerungen.

Baugeld abrufen und temporär verzinst anlegen

Ein Schachzug für risikobereitere Kreditnehmer ist die rechtzeitige Auszahlung des Darlehens, um das Geld anderweitig anzulegen. So werden Bereitstellungszinsen komplett vermieden. Allerdings empfiehlt sich vorab das Gespräch mit dem Kreditgeber. Schließlich ist der Baukredit zweckgebunden und darf nicht anderweitig verwendet werden. Stimmt die Bank diesem Vorgehen zu, sollten Verbraucher in Ruhe nach einem geeigneten Produkt mit kurzfristigen Anlagehorizont suchen.

Neutrale Beratung beanspruchen, wirtschaftliche Entscheidungen treffen

Bereitstellungszinsen lassen sich minimieren oder sogar ganz vermeiden, wenn eine gute Bauplanung und transparente Kommunikation zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer gewährleistet sind. Zudem ist es ratsam, verschiedene Kreditvarianten separat durchzurechnen und die Gesamtkosten über die komplette Laufzeit zu ermitteln. Auf diese Weise lässt sich der wirtschaftlichste Kredit identifizieren.

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Die Inanspruchnahme eines Beratungsgesprächs mit einem FINANZCHECK.de-Finanzberater ist in jedem Fall ratsam. Das gilt auch dann, wenn bereits eine sehr gute Wissensbasis hinsichtlich Baufinanzierungen besteht. Einer der wesentlichen Gründe liegt in der Routine: Unsere Finanzierungsexperten haben täglich mit Krediten und deren Konditionen-Gestaltung zu tun. Dank ihrer langjährigen Erfahrung können sie Verbrauchern schnell dabei helfen, ein passendes Darlehen zu finden. Für Kreditnehmer ist diese fachkundige Unterstützung natürlich kostenlos.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.

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