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Beim Erwerb einer Immobilie müssen Sie eine Vielzahl von Kostenkomponenten im Blick behalten. Denn der Kaufpreis ist nicht alles, was einer Finanzierung bedarf. Einen hohen Einfluss haben auch die Nebenkosten des Erwerbs, zu denen die Notarkosten gehören. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema, welches kein Hauskäufer vernachlässigen sollte.
Der Hauskauf ist voraussetzungsreich und erfordert die Dienstleistung eines Notars, was entsprechende Kosten verursacht.
Es ist üblich, die Nebenkosten wie die Notarkosten in die Finanzierung einzubeziehen.
Die Notargebühren beim Hauskauf betragen im Durchschnitt circa 2 % des Kaufpreises.
Es gibt einige Wege, um Notarkosten beim Immobilienkauf einzusparen.
In Deutschland können Sie nicht einfach einen Vertrag über den Hauskauf selbst aufsetzen und alles mit dem Verkäufer regeln. Der Weg über den Notar, der den Vertrag für die beiden beteiligten Parteien abwickelt, ist immer gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht keine Möglichkeit, diese Pflicht zu umgehen, denn damit Ihr Kaufvertrag rechtsgültig ist, brauchen Sie eine Beurkundung. Daher sollten Sie sich in jedem Fall auch mit den Gebühren, die ein Notar verlangt, beschäftigen.
Wussten Sie, dass......Ihr Hauskauf ohne Notar nicht gültig ist? Daher sollten Sie sich als Käufer so früh wie möglich über die Notarkosten und deren Finanzierung Gedanken machen, denn die Kosten für den Notar sind nicht unerheblich und können Ihre Entscheidung für einen Immobilienkredit beeinflussen.
Die Notargebühren liegen beim Hauskauf innerhalb einer gewissen Spannbreite. Gehen Sie davon aus, dass Sie ungefähr 2 % des Kaufpreises zahlen müssen. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus 0,5 % für den Eintrag im Grundbuch und 1,5 % für die eigentlichen Gebühren des Notars.
Erwerben Sie zum Beispiel eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 400.000 Euro, müssen Sie sich auf Notarkosten in Höhe von etwa 8.000 Euro einstellen. Denken Sie daran, dass weitere Nebenkosten für den Makler und die Grunderwerbsteuer anfallen. In der Summe kann das die Finanzierung spürbar verteuern. Das sollte aber nur wenige Interessenten von einer Baufinanzierung abhalten, denn die Bereitschaft, in die eigene Immobilie zu investieren, ist durchaus vorhanden.
Wir haben einige fiktive Rechenbeispiele für Sie vorbereitet, die die anfallenden Notarkosten beim Immobilienkauf noch einmal deutlich aufschlüsseln. Damit decken wir beispielhaft drei typische Kaufszenarien ab, wie sie in der Praxis häufig vorkommen: Notarkosten beim reinen Grundstückskauf, beim Wohnungskauf und beim gemeinsamen Grundstücks- und Hauserwerb.
Szenario | Grundstückserwerb | Wohnungskauf | Grundstücks- und Hauserwerb |
---|---|---|---|
Kaufpreis | 150.000 € | 300.000 € | 600.000 € |
Notargebühren (1,5 %) | 2.250 € | 4.500 € | 9.000 € |
Eintrag im Grundbuch (0,5 %) | 750 € | 1.500 € | 3.000 € |
Gesamt | 3.000 € | 6.000 € | 12.000 € |
Dass Sie die Zusammenarbeit mit einem Notar und die beim Hauskauf damit einhergehenden Kosten nicht umgehen können, steht fest. Doch durch welche Leistungen entstehen eigentlich die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Erstellung des Vertragsentwurfs: Um einen Vertrag entwerfen zu können, muss der Notar eine Vielzahl an Informationen sammeln. Dazu gehören die Personendaten von Käufer und Verkäufer, der Verkaufstermin und der zu zahlende Kaufpreis sowie Daten zu den Banken, die sich an der Finanzierung beteiligen.
Einrichtung eines Treuhandkontos: Dieses Treuhandkonto heißt auch Notaranderkonto. Sie zahlen den Kaufpreis auf dieses Konto ein und der Verkäufer erhält den Betrag erst, wenn alle Vorgänge korrekt abgewickelt sind. Die Einrichtung eines solchen Kontos ist jedoch nicht verpflichtend.
Vertragsprüfung & Beurkundung: Der Notar prüft den Entwurf und leitet diesen an die beteiligten Parteien weiter. Der Notar muss den Vertrag beurkunden, erst dann ist er rechtskräftig.
Veranlassung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt: Hierbei handelt es sich um einen Vermerk im Grundbuch, dass gerade ein Verkauf der Immobilie stattfindet.
Veräußerungsanzeige beim Finanzamt: Der Notar meldet dem Finanzamt, dass ein Verkaufsvorgang stattfindet. Die Transaktion schreitet erst voran, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
Grundbucheintragung: Es erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers und es kommt zur Löschung der Auflassungsvormerkung. Das geschieht erst nach Zahlung des Kaufpreises.
Spannende Studie zum Thema Geld in Deutschlands GroßstädtenImmerhin 36 % der 30- bis 40-Jährigen und 30 % der 40- bis 50-Jährigen geben an, dass sie für den Erwerb einer Immobilie bereits einen Kredit aufgenommen haben. Das zeigt die FINANZCHECK.de-Studie „Zeit für Geld“.
Sie möchten wissen, wie Sie als Käufer beim Hauskauf Notarkosten einsparen können? Wir haben einige Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen können:
Grundstücks- und Hauserwerb zeitlich trennen: Wenn Sie das Haus nicht kaufen, sondern neu bauen, können Sie Notarkosten einsparen. Dazu erwerben Sie erst das Grundstück und zahlen die Notarkosten nur für den Grundstückskauf. Das Haus bauen Sie erst später.
Auf Treuhandkonto verzichten: Ein Notaranderkonto ist nicht zwingend erforderlich, hier besteht Einsparpotenzial. Dazu regeln Sie die Zahlungsbedingungen direkt im Kaufvertrag.
Grundschuld beglaubigen statt beurkunden: Es besteht keine Pflicht für die Beurkundung der Grundschuld. Diese können Sie in einigen Fällen auch nur beglaubigen lassen und damit Kosten sparen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Hauskauf und den damit verbundenen Notarkosten?Nutzen Sie das Expertenwissen von FINANZCHECK.de und erfahren Sie noch mehr zum Thema Hauskauf und Notarkosten! Ihren persönlichen Kreditspezialisten erreichen Sie per Mail oder direkt über die Hotline unter der Nummer 0800 433 88 77.
Der Notar ist bei seiner Preisgestaltung gesetzlich gebunden und kann seine Preise nicht einfach selbst festlegen. Er richtet sich dabei nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Daran orientiert können Sie die ungefähren Notargebühren für Ihren Hauskauf schon im Voraus berechnen und müssen nicht mit großen Kostenüberraschungen rechnen.
Der Notar übernimmt einige der bürokratischen Aufgaben, die bei einem Hauskauf anfallen. Er benötigt also eine ganze Reihe an Dokumenten, damit alles reibungslos ablaufen kann. Sie benötigen gültige Ausweisdokumente, Ihre Steuer-ID, Unterlagen über abzulösende Darlehen und ein Grundschuldformular, welche Sie Ihrem Notar zukommen lassen müssen.
Für die Notarkosten sind grundsätzlich Sie als Käufer verantwortlich. Die Möglichkeit, dass der Verkäufer einen Teil des Betrags übernimmt, besteht nur dann, wenn Altlasten auf der Immobilie liegen, für die er verantwortlich ist.
Der Notar ist derjenige, der sich um die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt kümmert, daher ist es sinnvoll, dass er gleich das Geld dafür einzieht. Sie zahlen also nicht den Notar selbst für den Eintrag im Grundbuch, sondern nutzen ihn viel mehr als Vermittler, um die Gebühren an das Grundbuchamt zu bezahlen.
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Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
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