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Hauskauf Übergabeprotokoll

Darauf sollten Sie achten

 


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Beim Hauskauf das Übergabeprotokoll nicht vergessen

Die Schlüsselübergabe ist ein zentraler Bestandteil des Hauskaufs. Hiernach sind Sie neuer Eigentümer der Immobilie mit allen Rechten und Pflichten. Dabei ist die Übergabe nicht nur ein großer persönlicher Schritt, sondern hat auch rechtliche Aspekte. Für alle Seiten ist es daher sicherer, wenn der gesamte Vorgang in einem Hauskauf-Übergabeprotokoll genau dokumentiert wird. Damit haben Sie etwas Schriftliches in der Hand und können Absprachen und Daten nachlesen. 

Das Wichtigste zum Übergabeprotokoll in Kürze

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  • Beim Hauskauf ist ein Übergabeprotokoll sinnvoll, um wichtige Informationen festzuhalten und zu dokumentieren.

  • Wer die Dokumentation anfertigt, ist unerheblich, doch alle Beteiligten sollten sie unterschreiben.

  • Zum Inhalt gehören in der Regel Baupläne, Grundbuchauszüge, Mietverträge, Energieausweise, Grundsteuerbescheide und Schlüssel, die der Verkäufer dem neuen Eigentümer aushändigt.

  • Mängel sollten nicht nur im Hausübergabeprotokoll stehen. Ein Gutachter sollte zudem vorab die Immobilie prüfen.

Darum ist beim Hauskauf ein Übergabeprotokoll wichtig

Der Kauf eines Hauses geht oft Hand in Hand mit Unsicherheit, denn Sie zahlen eine Menge Geld für Ihre Immobilie. Um Ihre Investition so gut wie möglich abzusichern, kommt das Hausübergabeprotokoll ins Spiel. Hiermit lassen sich viele Situationen, die zu Streit und Problemen mit dem Verkäufer führen könnten, vermeiden.

1. Mängel am Haus im Übergabeprotokoll festhalten

Am Tag der Schlüsselübergabe geht die Verantwortung für Reparaturen an der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer über. Genau deshalb ist es wichtig, alle Mängel zu dokumentieren und festzuhalten, wer für die Beseitigung zuständig ist. Der Vorteil dabei ist, dass sich beide Parteien dadurch rechtliche Sicherheit verschaffen.

2. Dokumente wechseln beim Ablauf des Hauskaufs den Besitzer

Zu einem Haus gibt es zahlreiche Schriftstücke, die Ihnen ab der Hausübergabe zustehen. Ins Übergabeprotokoll gehört deshalb eine Liste aller Dokumente, die der Verkäufer aushändigt.

3. Betriebsanleitungen bei Übergabe im Hausprotokoll notieren

Anleitungen für alle Geräte, Anlagen sowie Maschinen gehören ebenfalls ins Protokoll. Der Verkäufer übergibt nicht nur die schriftlichen Informationen, sondern setzt den Käufer über Besonderheiten ins Bild und erklärt, wie alles funktioniert. Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und können alles fehlerfrei bedienen.

Rahmenbedingungen bei der Übergabe für ein Hausprotokoll

Eine erfolgversprechende Schlüsselübergabe beginnt mit einem Termin bei Tageslicht und ohne vom Vorbesitzer zurückgelassenes Inventar. Das sind gute Voraussetzungen, um die Immobilie Raum für Raum zu begehen und das Hausprotokoll anzufertigen. Zwei Punkte sollte bei Übergabe eines Hauses das Protokoll erfüllen:

  • Alle Beteiligten oder Anwesenden unterschreiben das Protokoll.

  • Es gibt mindestens drei Ausfertigungen.

Jeweils eine Ausfertigung erhalten Käufer und Verkäufer. Das dritte Dokument geht an die Versorgungsunternehmen für Gas, Strom, Wasser und Müll, um über den Wechsel des Eigentümers zu informieren. Wer an der Übergabe beteiligt ist, hängt vom Ablauf des Hauskaufs ab.

1. Sie kaufen von einer Privatperson

Am Tag der Übergabe sind sowohl Sie als auch der Verkäufer anwesend. Da beide ein Interesse an einem genauen Hauskauf Übergabeprotokoll haben, hält einer von Ihnen alles schriftlich fest und der andere unterstützt dabei.

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Hinweis: Ein Außenstehender, der die Hausübergabe begleitet, hat einen anderen Blick auf die Übergabe und bringt weniger Emotionen mit. Er merkt schnell, wenn die Beteiligten etwas Wichtiges vergessen und kann als Zeuge das Protokoll mit unterschreiben.

2. Der Hausverkauf wird über einen Makler abgewickelt

Aufgabe eines Immobilienmaklers ist, den Ablauf des Hauskaufs komplett zu begleiten. Er übernimmt beim Hauskauf das Übergabeprotokoll, da er alle Fallstricke und die rechtlichen Grundlagen kennt. Als unparteiischer Dritter notiert er zudem alle Punkte ohne Wertung und kann Fragen, die auftauchen, sofort klären.

3. Die Aufgabe des Notars

Im Kaufvertrag kann der Notar einen Passus aufnehmen, der die Haftung bei Sachmängeln begrenzt. Außerdem kann er regeln, wie der Verkäufer Ihnen die Immobilie übergeben muss. Beim Notartermin haben beide Parteien ein Recht auf Beratung und Information. Sie können nach dem Hauskauf das Übergabeprotokoll als Kopie an den Notar schicken.

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Diese Punkte gehören beim Hauskauf in ein Übergabeprotokoll

Diese Liste verleiht Ihnen schnell einen Überblick darüber, welche Inhalte Sie als Käufer bei Ihrem Übergabeprotokoll nicht vergessen sollten:

  • Mängel: Für jeden Raum notieren Sie, ob Mängel vorhanden sind oder nicht. Dazu gehört eine Bemerkung, wer sich bis wann um den Defekt kümmert.

  • Schlüssel: Das Protokoll enthält Angaben zu allen vorhandenen Schlüsseln für sämtliche Türen sowie möglichen Nebengebäuden. Notieren Sie, welche der Eigentümer sofort aushändigt und welche er nachreicht.

  • Schriftstücke: Zu den Hausdokumenten zählen zahlreiche Unterlagen wie Baupläne, Grundbuchauszüge, Mietverträge, Energieausweise und Grundsteuerbescheide. Außerdem erstellen Schornsteinfeger und Sachverständige Gutachten, die Ihnen ebenfalls zustehen. Zuletzt sollten Sie an die Übergabe von Versicherungsscheinen und Wartungsverträgen denken.

  • Rechnungen: Alles, was der Eigentümer in den letzten Jahren für das Haus gekauft hat oder renovieren ließ, kann zum Garantiefall werden. Deshalb benötigen Sie die Rechnungen dafür.

  • Bedienungsanleitungen und Besonderheiten: Oft gibt es Anlagen rund ums Haus, die erklärungsbedürftig sind. Deshalb erhalten Sie Bedienungsanleitungen und Anweisungen für die Heizung, Klimageräte oder den Sicherheitskasten. Sinnvoll sind auch Skizzen, die zeigen, wo sich in den Wänden Kabel und Wasserleitungen verbergen.

  • Zählerstände: Alle Zählerstände von Wasser, Strom und Öl kommen auf das Hausprotokoll. Ab diesem Wert bezahlen Sie die Rechnungen.

  • Möbel und Inventar: Sind trotz Vereinbarungen im Kaufvertrag noch Möbel im Haus, besprechen Sie, wer diese bis wann entsorgt. Die Eckdaten kommen ins Protokoll.

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Wussten Sie, dass…

... für versteckte Mängel an der Immobilie der Verkäufer haftet? Deshalb ist es gut, einen Gutachter mit der Prüfung des Dachstuhls, von Rohren, Leitungen und anderen unsichtbaren Anlagen zu beauftragen. Er unterschreibt dann ebenfalls auf dem Protokoll.

Hierauf sollten Sie beim Hausübergabeprotokoll besonders achten

Ob leicht zu übersehen oder einfach nicht dran gedacht – manche Problemstellen werden bei der Überprüfung oft vergessen:

Besonders häufig betroffen

Bei vielen Häusern sind es die gleichen Punkte, die sich schnell abnutzen oder vermehrt Probleme bereiten:

  • Viele Häuser haben Kellerräume mit Feuchtigkeitsproblemen.

  • Böden, Wände und Sanitärbereiche zeigen oft Abnutzungen und Gebrauchsspuren.

  • Ist die Heizung in die Jahre gekommen, zeigt sie eventuell Störmeldungen.

  • Risse in den Wänden sind nicht immer harmlos.

  • Gebrochene Dachziegel können Wasser in den Dachstuhl leiten.

Oft vergessene Bereiche

Einige mögliche Mängel bedenken Sie im Voraus oft gar nicht. Dabei ist es extrem ärgerlich, wenn es an diesen Stellen bereits während der Übernahme Probleme gibt, die man erst im Nachhinein bemerkt.

  • Suchen Sie Garten, Garage und Außenbereiche auf Mängel ab.

  • Fragen Sie nach behördlichen Genehmigungen für bauliche Veränderungen.

  • Prüfen Sie, ob es noch offene Forderungen der Gemeinde an das Grundstück gibt.

  • Beauftragen Sie einen Gutachter mit der Suche nach versteckten Mängeln.

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Wichtig: Auch wenn der Verkäufer Druck macht oder der Makler langsam nervös wird, sollten Sie sich für alle Begehungen Zeit lassen und jede Auffälligkeit notieren.

Der Ablauf des Hauskaufs

Der Erwerb einer Immobilie wird im Grunde immer gleich abgewickelt. Der Ablauf des Hauskaufs reicht von der ersten Budgetplanung bis zu Ihrem Eintrag im Grundbuch:

  1. Budget planen: Stellen Sie sich zuerst die Frage: Wie viel darf mein Haus kosten? Rechnen Sie aus, wie viel Darlehen Sie tragen können und welches Eigenkapital Sie einsetzen möchten.

  2. Immobilie finden: Mit dem Kaufpreis im Kopf geht es auf die Suche nach einer Immobilie. Vor allem Preis, Lage, Grundriss und Ausstattung sind wichtig. Außerdem sollten Sie auf den Zustand des Gebäudes und der Außenanlage achten.

  3. Grundbuch: Informieren Sie sich beim Grundbuchamt über den Eigentümer.

  4. Preisverhandlungen: Nachdem Sie erfahren haben, ob zum Grundstück Verpflichtungen gehören, die den Wert mindern, können Sie den Preis verhandeln. Besonders Nachteile, die bei den Besichtigungen auffallen, stellen eine gute Grundlage dar.

  5. Finanzierung: Nun wird die Immobilie finanziert. Ein Zinsvergleich hilft Ihnen, den richtigen Kreditpartner zu finden.

  6. Kaufvertrag: Ein Notar schreibt und beurkundet den Kaufvertrag. Sie haben dabei das Recht, den Vertrag vor der Unterschrift zu lesen und gegebenenfalls prüfen zu lassen.

  7. Eigentumsübertragung und Schlüsselübergabe: Der Notar lässt eine Eigentumsvormerkung ins Grundbuch eintragen, nachdem Sie den Kaufpreis und die Nebenkosten zahlen. Nun kann die Schlüsselübergabe mit einem umfassenden Übergabeprotokoll stattfinden.

  8. Grundbucheintrag: Anschließend trägt Sie das Grundbuchamt als Eigentümer ein. Das kann jedoch einige Wochen dauern.

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Informieren Sie sich weiter über den Ablauf eines Immobilienkaufs

Mit FINANZCHECK.de finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Steigen Sie zum Beispiel tiefer in den Ablauf der Baufinanzierung ein! Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich jederzeit an unsere Kreditspezialisten unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 433 88 77.

Häufig Fragen zum Übergabeprotokoll

Wer kann ein Übergabeprotokoll beim Hauskauf widerrufen?

Das Widerrufsrecht gilt in Deutschland für Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Unternehmen schließen. In den meisten Fällen sind Käufer und Verkäufer jedoch ebenfalls natürliche Personen, daher greift das Widerrufsrecht in der Regel nicht. 

Wie gehe ich vor, wenn Mängel erst nach der Hausübergabe auftauchen?

Nach der Hausübergabe sind Sie für alle Reparaturen verantwortlich, außer der Mangel war nachweislich schon vor dem Kauf vorhanden. In diesem Fall haben Sie eventuell Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.

Ist ein Übergabeprotokoll beim Hauskauf Pflicht?

Nein, für das Übergabeprotokoll gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Es ist dennoch zu empfehlen, da es im Fall von Streitigkeiten oder anderen Problematiken ein wichtiges Beweisstück und eine rechtliche Absicherung für alle Beteiligten darstellen kann. 

Wie kann ich mich auf die Schlüsselübergabe vorbereiten?

Sie sollten sich eine Liste mit Dingen erstellen, die Sie besprechen und begutachten möchten. Ein aufgeladener Fotoapparat oder das Handy gehören ins Gepäck. Der Verkäufer stellt die Unterlagen und Schlüssel zusammen, die er zum Termin mitnimmt.

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.

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