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FINANZCHECK.de
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Verbraucher, die einen Kredit aufnehmen möchten, müssen mit der Bank einen Darlehensvertrag schließen. Dieser hält alle wichtigen Informationen rund um das Darlehen fest, wie die Laufzeit, die Zinsen sowie die Kreditsumme. Das Aufsetzen eines privaten Darlehensvertrages empfiehlt sich auch, wenn eine Kreditvergabe zwischen Privatpersonen stattfindet. Auf diese Weise lassen sich Unstimmigkeiten und Streitigkeiten im Voraus vermeiden. Was in einen Darlehensvertrag gehört und welche Fristen für Verbraucher gelten, erklärt dieser Ratgeber.
Ein Darlehensvertrag hält die rechtlichen, vertraglichen Einzelheiten bei der Kreditvergabe fest.
Darlehensverträge werden geschäftlich als auch privat geschlossen.
Der Vertrag ist erst gültig, wenn beide Parteien ihre Unterschrift geleistet haben.
Ein privater Darlehensvertrag kann zinslos sein.
Die Kündigung eines Darlehensvertrags von privat ist einfacher als bei Bankkrediten.
Wenn ein Darlehen vergeben wird, überlässt der Kreditgeber dem Schuldner einen bestimmten Geldbetrag oder einen Sachwert. Bei einem Sachdarlehensvertrag erhält der Schuldner eine Sache anstelle von Geld, beispielsweise einen neuen Fernseher oder ein Auto.
Beim Abschluss eines Darlehensvertrages gehen die Kreditnehmer die Pflicht ein, die Überlassung (Kapital oder Sachwert) finanziell zu begleichen. Die Gegenseite, also der Darlehensgeber, verpflichtet sich, dem Schuldner die Kreditsumme oder den Sachwert zur Verfügung zu stellen.
In einem Darlehensvertrag sind allerdings weitere Faktoren festgehalten: Schuldner und Kreditgeber bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt die Schuld beglichen sein muss und wie hoch die Raten ausfallen. Auch der Zinsanteil sollte aufgelistet sein, denn die Zinsen stellen für den Kreditnehmer eine Mehrbelastung dar und fallen, abhängig von der Bank, den Sicherheiten und der Darlehenssumme unterschiedlich hoch aus.
In einem Darlehensvertrag sind die vertraglichen und rechtlichen Einzelheiten bei einer Kreditvergabe festgelegt. Wird der Kredit mit einer Bank geschlossen, unterliegen die Verträge vielen Gesetzesvorschriften. Sollte das Kreditinstitut eine dieser Vorschriften missachten, können Verbraucher den Vertrag widerrufen.
Ein Kreditvertrag ist rechtswirksam, wenn beide Parteien – Kreditgeber und Kreditnehmer – mit ihrer Unterschrift dem Vertragsinhalt zugestimmt haben. Wann die Verpflichtungen des Vertrages, Bereitstellung der Kreditsumme sowie erste Ratenzahlung, fällig sind, muss schriftlich festgehalten sein.
Ein Kreditvertrag besteht, bis die Schuldner ihr Darlehen inklusive Zinsen restlos zurückbezahlt haben. Sofern keine Raten ausgesetzt oder versäumt werden, lässt sich die Dauer des Darlehensvertrages anhand der festgelegten Laufzeit ausmachen.
Sollte die Fälligkeit nicht im Darlehensvertrag festgelegt sein, sind die vertraglichen Inhalte nach § 488 Abs. 3 BGB gültig, bis der Kreditgeber schriftlich kündigt und die Kündigungsfrist von drei Monaten abgelaufen ist.
Ein Kreditvertrag ist rechtswidrig, wenn er nicht den rechtlichen Aspekten gemäß § 138 BGB entspricht. Mit diesen gesetzlichen Regelungen soll verhindert werden, dass eine Partei übervorteilt wird. Darlehensverträge sind beispielsweise ungültig, wenn sich folgende Gegebenheiten nachweisen lassen:
Ein Darlehensgeber nutzt die finanzielle Notlage des Kreditnehmers aus, um sich an dem Vertrag zu bereichern. Die Gegenleistungen (Raten und Zinsen) stehen nicht in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung (Kreditsumme).
Die Bank fordert einen zweiten Kreditnehmer, weshalb ein vermögensloses Familienmitglied den Vertrag mitunterschreibt. Sollte sich nachweisen lassen, dass dieses Familienmitglied weder Vermögen noch Einkommen besitzt und lediglich aus emotionalen Gründen unterschrieb, kann der Darlehensvertrag sittenwidrig sein. Dies ist der Fall, wenn eine finanzielle Überforderung vorliegt: Die Person kann aufgrund ihrer geringen oder fehlenden Einkünfte nicht einmal die Zinsen begleichen.Weitere Ursachen für einen ungültigen Darlehensvertrag:
fehlende oder mangelhafte Widerrufs- und Rechtsbelehrung
irritierende oder nachträglich eingefügte Ergänzungen und Fußnoten
betrügerische Absichten
Kreditnehmer war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berechtigt, ein Rechtsgeschäft einzugehen (beispielsweise bei Minderjährigkeit)
Hinweis: Ist ein geschäftlicher oder privater Darlehensvertrag ungültig, befreit dies nicht von der Rückzahlungspflicht. In jedem Fall müssen die Verbraucher für die Rückzahlung der Kreditsumme aufkommen.
Beim Abschluss eines Darlehensvertrages sollten Verbraucher einiges beachten. Manche Banken verstecken Gebühren in den Verträgen, indem sie diese nicht offensichtlich als „Gebühr“ ausweisen, sondern umbenennen. Folgende Kriterien sind vor Vertragsabschluss zu prüfen:
Konditionen: Entsprechen die Konditionen den Vereinbarungen? Wie hoch sind die Zinssätze? Sind kostenlose Sondertilgungen möglich und kann die Rate vorübergehend ausgesetzt werden?
Kosten und Gebühren: Die Nebenkosten dürfen weder Kontoführungsgebühren noch Wertermittlungskosten beinhalten. Gebühren, die nicht zuordnbar sind, sind bei der Bank abzuklären.
Laufzeit: Prüfen, ob die vereinbarte Laufzeit festgehalten wurde. Wichtig: je länger die Laufzeit, desto höher die Zinskosten.
Restschuldversicherung: Manche Banken setzen voraus, dass die Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließen. Diese sichert ihn im Todesfall die noch offene Kreditsumme zu.
Zinsbindungsfrist: Bei Immobilienkrediten ist die Zusicherungsfrist ein wesentlicher Faktor. Dieser Zeitraum legt fest, bis wann die anfangs vereinbarten Zinsen für die Kreditnehmer gelten. Mit Ablauf der Zinsbindungsfrist können die Verbraucher ihr Immobiliendarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
FINANZCHECK.de Tipp: Zinsen vergleichen
Banken unterscheiden sich maßgeblich in der Höhe der Zinsen. Vor Abschluss eines Darlehensvertrages sollten Verbraucher stets verschiedene Kreditgeber vergleichen. Auf diese Weise können sie herausfinden, ob die Zinsen in einem angemessenen Verhältnis stehen oder ein anderes Kreditinstitut bessere Konditionen bietet. Für einen schnellen und übersichtlichen Darlehensvergleich empfiehlt sich der Kreditrechner von FINANZCHECK.de.
In einem Darlehensvertrag sollten alle wesentlichen Punkte festgehalten sein, die den Kredit betreffen. Während bei geschäftlichen Verträgen gesetzliche Regelungen gelten, empfiehlt es sich auch für Privatpersonen, alle nachfolgenden Vertragsinhalte in ihrem Darlehensvertrag zu berücksichtigen.
Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind mit vollem Namen sowie Anschrift und gegebenenfalls gesetzlichem Vertreter zu benennen.
Die Darlehenssumme entspricht dem Betrag, der den Kreditnehmern überlassen wird. Sie kann auch den Wert einer Ware beziffern, wenn die Schuldner einen Sachbezug erhalten. Verbraucher sollten bei der Aufnahme eines Darlehens berücksichtigen, dass mit steigender Finanzierungssumme auch die Kosten für den Kredit zunehmen.
Bei einem klassischen Kredit ist festzuhalten, wie die Kreditsumme ausgezahlt wird. Dies kann in Raten oder als Einmalzahlung stattfinden. Bei einem Sachwert ist der Zeitpunkt der Übereignung im Vertrag definiert.
Die Laufzeit definiert, bis wann ein Schuldner seine Schuld beglichen haben muss. Anhand dieses Zeitraums sowie der Darlehenssumme und der Zinsen lässt sich die monatliche Rate berechnen. Dabei ist zu beachten, dass eine kurze Laufzeit zwar weniger Zinskosten verursacht, allerdings auch für eine hohe monatliche Belastung sorgt. Verbraucher mit geringeren finanziellen Mitteln sollen bevorzugt eine längere Laufzeit wählen oder die Darlehenssumme entsprechend niedriger ansetzen.
Die Zinsen sind die Kosten für ein Darlehen. In einem Kreditvertrag sind sowohl die Höhe (Zinssatz) als auch die Fälligkeiten der Zinszahlungen festgehalten. Bei einem Annuitätendarlehen einer Bank erhalten die Kunden im Regelfall einen Tilgungsplan, der monatliche Zahlungen berücksichtigt oder eine Jahresübersicht bereitstellt und die Zinsen genau definiert.
Ein Beispiel:
Rate | Tilgungsanteil | Zinsanteil | Gesamtrate |
---|---|---|---|
01.01.2019 | 649€ | 201€ | 850€ |
01.02.2019 | 651€ | 199€ | 850€ |
01.03.2019 | 655€ | 195€ | 850€ |
FINANZCHECK.de Tipp – Effektiver Jahreszins beachten
Verbraucher sollten sich beim Vergleichen von Anbietern nicht auf die Sollzinsen fokussieren, sondern den effektiven Jahreszins beachten. Dieser Zinssatz berücksichtigt alle mit dem Darlehen verbundenen Kosten wie beispielsweise die Bearbeitungsgebühr.
Der Zeitraum der Zinsbindung muss im Kreditvertrag festgehalten sein.
Neben den Zinsaufwendungen sind alle mit dem Kredit verbundenen Gebühren im Darlehensvertrag aufzuführen.
Die am häufigsten vergebenen Kredite sind Annuitätendarlehen. Die Kunden zahlen die Kreditsumme in gleichbleibenden Raten monatlich zurück, bis die Gesamtschuld beglichen ist. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Ende der Laufzeit den gesamten Betrag zu begleichen oder eine Restschuld offen zu lassen. Im Darlehensvertrag ist festzuhalten, in welcher Form die Kunden für die Rückzahlung aufkommen. Festzuhalten sind bei einem Ratenkredit zudem die Rückzahlungsmodalitäten: monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise.
Bei einer hohen Darlehenssumme oder einer schlechten Bonität müssen die Kreditnehmer Sicherheiten hinterlegen. Mit diesen sichern sich die Banken ab, um bei Zahlungsausfällen ihre Schuld einfordern zu können, indem sie beispielsweise die Immobilie zwangsversteigern dürfen.
FINANZCHECK.de Tipp: Mit Sicherheiten die Kosten senken
Wer Sicherheiten in seinem Darlehensvertrag hinterlegt, kann Geld sparen. Viele Banken belohnen ihr vermindertes Risiko, indem die Kunden niedrigere Zinssätze erhalten.
Sofern eine feste Laufzeit definiert wurde, ist keine Kündigung nötig. Der Darlehensvertrag endet, sobald die Schuld beglichen wurde. Dennoch sind Gründe für eine vorzeitige Kündigung festzuhalten. Mögliche Kündigungsgründe beim Darlehensvertrag sind zum Beispiel:
Zahlungsverzug
Lieferung der vereinbarten Sicherheiten bleibt aus
Gleichermaßen sind in einem Darlehensvertrag weitere Regelungen wie Verzugszinsen festzuhalten. Sollten die Kreditnehmer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Raten ausbleiben, können die Darlehensgeber Verzugszinsen verlangen.
Weitere Konditionen, die im Darlehensvertrag anzuführen sind, betreffen die Sondertilgungen. In welcher Höhe dürfen Kunden diese kostenlos leisten und in welchem Intervall? Außerdem bieten manche Banken ihren Kunden an, bei Zahlungsschwierigkeiten die Rate vorübergehend auszusetzen.
Kreditgeber müssen die Verbraucher nach § 491a BGB „Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen“ über die rechtlichen Grundlagen von Kreditverträgen informieren. Dazu gehören mitunter:
Informationen über Verbraucherdarlehensverträge, entgeltliche Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträge sowie über das Geldwäschegesetz
Erläuterungen zum Kreditvertrag
Gründe und Fristen für vorzeitige Kündigung und Widerruf
Ein Darlehensvertrag, ob geschäftlich oder privat, ist erst gültig, wenn beide Parteien ihre Unterschrift zur Zustimmung geleistet haben. Die Unterschriften müssen zudem mit Ort und Datum versehen sein.
Ist die Kreditsumme vollständig zurückbezahlt, müssen Verbraucher keine Kündigung für ihren Darlehensvertrag aussprechen. Kündigen die Verbraucher den Vertrag bei einer Bank jedoch vor Ablauf, müssen sie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Diese entfällt nur dann, wenn die Zinsbindungsfrist ausgelaufen ist oder das Darlehen seit mindestens zehn Jahren besteht. Eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerruf ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn eine der Parteien ihren Vertragspflichten (Auszahlung der Kreditsumme, Bezahlen der Raten) nicht nachkommt. Zudem besteht diese Option, wenn der Kreditnehmer einen wichtigen Grund zur Kündigung vorbringen kann. Darunter fällt beispielsweise, wenn dessen Vermögensverhältnisse die Tilgung nicht mehr ermöglichen. Hierfür hat er allerdings die Gegebenheiten nachzuweisen und es müssen mindestens drei Monatsraten ausgefallen sein.
Verbraucher dürfen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Nennung von Gründen von dem Kreditvertrag zurücktreten. Bei manchen Banken ist das Widerrufsrecht länger. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem den Kunden die Informationen zum Widerrufsrecht ausgehändigt wurde. Sollte ein Kreditgeber dies versäumen oder ist die Rechtsbelehrung ungültig, müssen die Kunden eine korrekte Widerrufsbelehrung einfordern. Die Frist beginnt zu diesem Zeitpunkt erneut, allerdings mit 30 Tagen.
Widerrufen die Verbraucher ihren Darlehensvertrag, müssen sie die Kreditsumme innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist zurückzahlen. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung darf die Bank Zinsen verlangen.
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus einem privaten Darlehensvertrag nach drei Jahren. Allerdings nur dann, wenn während dieses Zeitraums keine Ratenzahlung stattfand. Mit jeder Tilgung signalisieren die Schuldner Zahlungswillen, womit die Verjährungsfrist von vorne beginnt.
Die dreijährige Verjährungsfrist entfällt bei Bankdarlehen, wenn die Kreditinstitute ihren Schuldner schriftlich angemahnt haben. Nach § 497 Absatz 3 BGB ist die Verjährung mit Eintritt des Zahlungsverzuges gehemmt, allerdings bis maximal zehn Jahre. Erfolgte seitens des Kreditgebers keine Mahnung, gilt die dreijährige Verjährungsfrist.
Privatkredite werden zwischen Privatpersonen vermittelt, während geschäftliche Darlehensverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen (Banken) geschlossen werden. Doch es bestehen weitere Unterschiede zwischen den Kreditformen:
Beschreibung | Privater Darlehensvertrag | geschäftlicher Darlehensvertrag |
---|---|---|
Verjährung | 3 Jahre | 3 Jahre, bei Mahnung 10 Jahre |
Kündigung | Ohne Vorfälligkeitsentschädigung, bei Familie/Freunden jederzeit ohne Nachteile | Vofälligkeitsentschädigung während der Zinsbindungs fällig |
SCHUFA | ohne SCHUFA-Abfrage erhältlich | überteuerter Kredit bei negativer SCHUFA, wird SCHUFA mitgeteilt |
Vertragsgestaltung | Hohe Gestaltungfreiheit | an diverse gesetzliche Regelungen gebunden |
Zweckbindung | Keine Zweckbindung nötig | bei hohen Darlehenssummen wird Verwendungszweck vorausgesetzt |
Bonität | Bessere Chancen für Personen mit geringen Einkommen, Freiberufler oder Selbstständige | gute Bonität vorausgesetzt |
Kreditsumme | hohe Summen meist nicht von einer Person erhältlich | hohe Kreditsumme bei guter Bonität möglich |
Sicherheiten | nicht notwendig (meistens) | Bank fordert unter Umständen Sicherheiten |
Zinsen | kann zinslos abgeschlossen werden | Banken fordern in der Regel immer Zinsen |
Ein Darlehensvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Kreditvergabe. Er gibt beiden Parteien Sicherheiten und steckt Verpflichtungen wie auch Rechte deutlich ab.
Bei Krediten von privat sollte stets ein privater Darlehensvertrag geschlossen werden. Auch wenn die Überlassung von finanziellen Mitteln zwischen Familienmitglieder stattfindet, lässt sich auf diese Weise Ärger vermeiden. Im Internet gibt es viele Darlehensvertragsmuster, die Verbraucher herunterladen und ausfüllen können. Sie können sich auch Beispiele ansehen, um herauszufinden, wie man einen Darlehensvertrag aufsetzt.
Verbraucher, die sich unsicher sind, ob sie ein Darlehen von privat oder bei einem Kreditinstitut aufnehmen möchten, sollten eines bedenken: Leihen sie sich Geld von einem Freund oder Familienmitglied und kommt es zu Schwierigkeiten oder Streitereien, können sie sich nicht an Verbraucherschutzorganisationen oder an einen Ombudsmann wenden.
Tipp: Außerdem können finanzielle Verpflichtungen Beziehungen belasten. Wer dieses Risiko umgehen möchte, sollte sich bei Kreditinstituten Angebote einholen. Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner von FINANZCHECK.de können Verbraucher das Darlehen mit den besten Konditionen finden.
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