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FINANZCHECK.de
5.0/5
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Sie brauchen einen Kredit, können aber weder gute Bonität noch Immobilien, Fahrzeuge oder Wertgegenstände als Sicherheiten vorweisen? Dann gibt es trotzdem Grund zur Hoffnung: Und zwar, indem Sie für Ihren Kredit eine vertraute Person mit einbeziehen. Die Person tritt entweder als Bürge oder als zweiter Kreditnehmer auf. In beiden Fällen können sich Ihre Chancen auf eine Darlehensbewilligung erhöhen. Doch im Gegensatz zum Bürgen hat ein zweiter Kreditnehmer (auch Mitdarlehensnehmer genannt) gewisse Rechte. Er ist somit mehr als eine bloße Sicherheit.
Aber wie unterscheiden sich ein Kredit mit Bürgen und ein Darlehen mit zweitem Kreditnehmer genau?
Bei FINANZCHECK.de erfahren Sie alles Wichtige und Wissenswerte rund um das Thema Bürgschaft und Mitdarlehensnehmer. Und: wo und wie Sie ganz einfach ein günstiges Darlehen mit den für Sie passenden Konditionen finden.
Bei einem Kredit mit Bürgen tilgt eine dritte Person die Schuld des Kreditnehmers, falls dieser zahlungsunfähig wird
Ein zweiter Kreditnehmer tritt von Beginn an gleichberechtigt zum ersten Kreditnehmer auf
Für den Kreditgeber bedeuten sowohl Bürgschaft als auch zweiter Kreditnehmer zusätzliche Sicherheit
Durch die zusätzliche Sicherheit kann ein Kredit mit Bürgen oder zweitem Kreditnehmer auch bei unzureichender Bonität oder ungenügenden finanziellen Verhältnissen vergeben werden
Mit FINANZCHECK.de können Sie in nur 3 Schritten einen passenden Kredit beantragen
Im Kreditwesen bedeutet eine Bürgschaft einfach gesagt: Wenn Sie Ihr Darlehen nicht mehr abbezahlen können, übernimmt eine dritte Person (der Bürge) die weiteren Kosten. Der Bürge wird dann an Ihrer Stelle der Kreditnehmer und alleiniger Schuldner.
Bei alltäglichen Kreditgeschäften ist jedoch ein zweiter Kreditnehmer üblicher. Dieser ist von vornerein dazu verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen – natürlich gemeinsam mit Ihnen. Dafür hat der zweite Kreditnehmer aber auch mehr Rechte als ein Bürge. Welche genau, hängt immer vom individuellen Kreditvertrag ab. Beispiele sind:
Frühzeitige Kündigungsmöglichkeit: Auch der zweite Kreditnehmer kann das Darlehen vorzeitig tilgen, beispielsweise durch Umschuldung. Bei einem Kredit mit Bürgen geht das nur in seltenen Fällen.
Rückzahlung aller Sicherheiten: Wurde die Kreditsumme komplett zurückgezahlt, kann der zweite Kreditnehmer sich vorgelegte Sicherheiten rückerstatten lassen.
Zugriff auf die Kreditsumme: Im Gegensatz zum Bürgen hat der zweite Kreditnehmer meist auch ein direktes Interesse an dem Darlehen und seiner Verwendung. Dementsprechend kann er – in Abstimmung mit dem ersten Kreditnehmer – auch mehr oder weniger frei über das Geld verfügen.
Die Option einen Bürgen oder einen zweiten Kreditnehmer hinzuziehen ist an keine bestimmte Kreditform gebunden. Bei niedriger Bonität können Banken sie beispielsweise für klassische Ratenkredite, Baufinanzierungen oder Autokredite verlangen. Die Kreditinstitute bekommen so zusätzliche Sicherheit. Für den Kreditnehmer kann es wiederrum in manchen Fällen sogar zu besseren Darlehenskonditionen führen – abhängig von den individuellen Angeboten einzelner Banken und der sonstigen Situation des Antragstellers.
In anderen Fällen ist eine Bürgschaft oder ein zweiter Kreditnehmer aber nicht nur sinnvoll, um einen günstigeren Zinssatz zu bekommen: Die zusätzliche Absicherung ist notwendig, um überhaupt auf eine Kreditbewilligung hoffen zu können.
Keine Sicherheiten: Je nach Kredithöhe und Verwendungszweck verlangen Banken zusätzliche Sicherheiten wie Lebensversicherungen, Hypotheken oder Wertgegenstände. Falls Sie nichts davon vorweisen können, kann auch ein zweiter Kreditnehmer oder ein Bürge diese Sicherheit darstellen.
Bestimmte Personengruppen: Freiberufler, Selbstständige, Rentner und Studenten verfügen meist über kein regelmäßiges bzw. nur ein unzureichendes Einkommen. Banken schätzen deshalb das Risiko von Zahlungsausfällen bei diesen Personengruppen als vergleichsweise hoch ein und vergeben nur ungern Kredite. Ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge mit ausreichend hohem und konstantem Gehalt senkt wiederum dieses Risiko.
Geringe Bonität: Ist Ihr SCHUFA-Score niedrig bzw. Ihre Kreditwürdigkeit nicht ausreichend, erhöhen Mitdarlehensnehmer bzw. Bürgschaft Ihre Chancen, trotzdem ein Darlehen zu bekommen.
Falls Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag haben, gibt es aber noch keinen Grund zur Sorge: Dieser führt nicht automatisch zu unzureichender Bonität. Sie sind sich unsicher, woher Ihre negativen Einträge kommen und machen sich Sorgen, dass dies zu einer Kreditablehnung führen könnte? Dann sollten Sie Ihre SCHUFA-Daten einfordern und kontrollieren. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Einträge gelöscht werden, indem Sie sich auf die gesetzliche Frist berufen.
Für die genannten Personengruppen ist ein zweiter Kreditnehmer oder ein Kredit mit Bürgen nicht zwingend notwendig – gerade bei kleineren Summen und guter Bonität. Nicht jede Bank verlangt eine Bürgschaft oder einen zweiten Kreditnehmer: Nutzen Sie den Kreditvergleich von FINANZCHECK.de, um sich detailliert über die Bedingungen verschiedener Banken zu informieren.
Um einen günstigen Zinssatz für Ihren Kredit zu bekommen, ist ein Bürge nicht nötig – im Falle von Krediten inzwischen sogar eher unüblich. Geben Sie stattdessen einfach einen zweiten Kreditnehmer an und profitieren Sie so von den genannten Vorteilen. Durch einen umfassenden Kreditvergleich können Sie ganz einfach Angebote mit passenden Konditionen nebeneinanderlegen.
Nutzen Sie am besten den kostenlosen Kreditvergleich von FINANZCHECK.de. So kommen Sie in nur drei Schritten zu Ihrem Kredit.
Vergleichen: Geben Sie im Kreditrechner von FINANZCHECK.de einfach Ihre gewünschte Darlehenssumme und die geplante Laufzeit ein (und am besten einen Verwendungszweck, um unter Umständen von noch besseren Konditionen zu profitieren). Sie sehen dann, wie hoch Ihre Monatsraten ausfallen würden und können die Laufzeit gegebenenfalls anpassen. Anschließend können Sie eine Übersicht verschiedener Kreditangebote anfordern. Machen Sie dazu nur ein paar wenige Angaben zu Ihrer finanziellen und persönlichen Situation. Diese Daten werden benötigt, damit wir Ihnen ein passendes Angebot mit den günstigsten Konditionen machen können. In diesem Schritt können Sie bereits einen zweiten Kreditnehmer angeben. Hier müssen Sie auch deren persönliche Daten eintragen, damit die Bank alle Voraussetzungen kontrollieren und Ihnen einen Kredit genehmigen kann.
Angebot auswählen: Sie haben ein Angebot gefunden, das Ihnen zusagt? Dann können Sie es direkt online über FINANZCHECK.de beantragen.
Geld erhalten: Wurde Ihr Darlehen bewilligt, schickt Ihnen die Bank den Kreditvertrag per E-Mail zu. Nachdem Sie diesen unterzeichnet, sich legitimiert und alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben, überweist die Bank die Kreditsumme direkt auf Ihr Konto.
Einfacher und bequemer geht es nicht: Mit FINANZCHECK.de können Sie Ihren Kreditvertrag per Online-Signatur unterzeichnen und sich (neben dem klassischen Postident-Verfahren) auch besonders komfortabel per Videoident-Verfahren legitimieren.
Ein Kredit mit Bürgen ist in dem Sinne keine eigene Darlehensform. Dasselbe gilt für Darlehen mit zweitem Kreditnehmer. Daher können Sie sich an ähnliche Bedingungen wie bei anderen Krediten orientieren:
Volljährigkeit
Wohnsitz und Konto in Deutschland
Diese Voraussetzungen müssen auch Mitdarlehensnehmer und Bürgen erfüllen. Da diese für den Kredit hinzugezogen werden, ist ein regelmäßiges Einkommen des ersten Kreditnehmer meist keine Voraussetzung.
Zudem sind folgende Punkte dabei ausschlaggebend, ob eine Person als zweiter Kreditnehmer auftreten oder als Bürge einspringen kann:
Unbefristete Anstellung und sicheres Einkommen
Gute Kreditwürdigkeit
Unzureichende Bonität und Einkommensverhältnisse sind häufige Gründe, warum eine Bank einen zweiten Kreditnehmer oder eine Bürgschaft überhaupt erst verlangt. Daher sind dies wichtige Punkte, die eine zusätzliche Sicherheit für die Bank darstellen.
Wenn Sie jemanden als Bürgen verpflichten, ist gegenseitiges Vertrauen unerlässlich. Denn Sie übertragen der Person eine große finanzielle Verantwortung, die auch rechtliche Konsequenzen hat. Ein zweiter Kreditnehmer hat im Gegensatz zum Bürgen oft ein eigenes Interesse an der Darlehensaufnahme. Oft handelt es sich dabei beispielsweise um Ehe- oder Geschäftspartner. Der zweite Kreditnehmer ist gleichberechtigt und erhält auch einen SCHUFA-Eintrag.
Gleichzeitig ist er rechtlich jedoch auch besser abgesichert als ein Bürge. Zwar hat eine Bürgschaft für den Kreditnehmer entscheidende Vorteile: Er kann sich auch bei schlechter Bonität oder in finanziell schwierigen Situation Hoffnung auf ein Darlehen machen, erhält eventuell einen günstigeren Zinssatz und muss keine Vermögens- oder Sachwerte als Sicherheit hinterlegen. Da der Bürge in der Regel jedoch keine Gegenleistung erhält, ist sein Risiko (vor allem bei selbstschuldnerischen Bürgschaften) vergleichsweise hoch – zumal die Bürgschaft ebenfalls bei nicht fristgemäßer Zahlung in seiner SCHUFA-Akte vermerkt wird.
Wer sich dazu entschließt, eine Bürgschaftserklärung zu unterschreiben, sollte sich dies vorher gut überlegt haben. Es ist wichtig, stets auf den Vertragstext zu achten und im Zweifelsfall einen Anwalt mit einzubeziehen.
Wie andere Vertragsgeschäfte, können auch Kredite und Bürgschaften innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung entkräftet werden. Anschließend zurückzutreten, ist in den meisten Fällen nicht möglich. Ein zweiter Kreditnehmer kann aus einem Darlehensvertrag nur in seltenen Fällen aussteigen, beispielsweise bei:
Übernahme der Verpflichtung: Findet der zweite Kreditnehmer einen Ersatz – also eine Person, die zukünftig als zweiter Kreditnehmer auftritt – kann er seine Verpflichtungen abgeben.
Ausreichende Sicherheiten: Kann der erste Kreditnehmer zusätzliche Sicherheiten nachweisen, beispielsweise in Form von Wertpapieren oder -gegenständen, kann der zweite Kreditnehmer eventuell von seinen Verpflichtungen zurücktreten.
Von einer Bürgschaft zurückzutreten ist dagegen um einiges schwieriger. Denn oft ist ein Bürge nicht nur eine zusätzliche Sicherheit, sondern eine Grundvoraussetzung für einen Kredit.
In der Regel haftet der Bürge mit seinen Einkünften und seinem Privatvermögen so lange für die Kreditforderungen, bis diese vollständig beglichen sind. Abhängig von der Bürgschaftsform und individuellen Vereinbarungen gibt es allerdings auch hier Abweichungen.
Ob eine Bürgschaft wirklich notwendig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Verfügen Sie über ein unregelmäßiges Einkommen und geringe Bonität? Dann haben Sie mit einer Bürgschaft eine größere Chance auf Ihren Kredit. Dies sollte jedoch gut überlegt sein, da der Bürge damit ein hohes Risiko trägt. Aus diesem Grund ist ein Mitdarlehensnehmer oft sinnvoller. In diesem Fall haben Sie von vornerein jemanden an der Seite, der dieselben Pflichten und Rechte hat wie Sie als erster Kreditnehmer. Außerdem können Sie mit einem zweiten Kreditnehmer bei bereits guten Grundvoraussetzungen oft noch einmal die Konditionen für Ihr Darlehen verbessern.
Manchmal brauchen Sie aber weder Bürge noch zweiten Kreditnehmer: Durch einen Kreditvergleich und eine individuelle, unverbindliche Kreditberatung können Sie auch Ihr eigenes, passendes Angebot finden.
Wir sind auch persönlich für Sie da: Unsere Experten unterstützen Sie mit Rat und Tat bei der Suche nach Ihrem passenden Kredit – mit oder ohne Bürgen. Täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der kostenfreien Hotline 0800 433 88 77.
„Mitschuldner“ ist nur ein anderes Wort für einen zweiten Kreditnehmer. Hier wird auch noch einmal der Unterschied zum Bürgen deutlich. Während dieser nur im Notfall einspringt, trägt der zweite Kreditnehmer von Anfang Verantwortung – eben die Mitschuld. Das klingt allerdings dramatischer, als es ist: Tatsächlich kann die Verteilung der Verantwortung ein großer Vorteil sein.
Kann einer der beiden Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, geht die Verantwortung komplett auf den jeweils anderen über. Abhängig von den Vertragsdetails kann dieser dann allerdings gegebenenfalls Ersatzansprüche gegenüber dem zahlungsunfähigen Kreditnehmer erheben. Diese Möglichkeit gibt es beim Kredit mit Bürgen nicht.
Eine häufige Fehlannahme lautet: Beim Abschluss eines Kreditvertrags muss der Partner oder die Partnerin als zweiter Kreditnehmer auftreten. Das ist natürlich möglich, wenn die bessere Hälfte die Voraussetzungen für Mitdarlehensnehmer erfüllt – aber alles andere als obligatorisch.
Möchte ein zweiter Kreditnehmer im Normalfall aus dem Vertrag austreten, muss dieser einen Ersatz suchen. Sollte es dazu kommen, dass der zweite Kreditnehmer verstirbt, bleibt auch hier der Kreditnehmer nicht auf allen Schulden sitzen: Stirbt ein Kreditnehmer, gehen die Schulden des Verstorbenen auf die gesetzlichen Erben über.
Finanzcheck bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.
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Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
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