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Aufgrund der Tatsache, dass Sie mit der Eheschließung auch rechtliche Verpflichtungen eingehen, sind die Voraussetzungen für die Kreditaufnahme ohne Zustimmung Ihres Ehepartners höher angesetzt. Dabei müssen Sie als Ehepartner keine Zustimmung für die eigenständige Kreditaufnahme einholen. Sie müssen nur die Sicherheiten für die Bank eigenständig aufbringen. Aufgrund dessen werden Sie von einem Kreditunternehmen genauso behandelt wie ein alleinstehender Kreditnehmer.
Sie können günstige Konditionen erhalten, wenn Sie den Vertrag mit Ihrem Ehepartner abschließen, da dieser für Ihren Kredit einsteht.
Die Aufnahme eines Kredites ohne Ehepartner kann für Sie von Vorteil sein, wenn Ihr Partner kein Einkommen besitzt oder eine schlechte Bonität aufweist.
Nicht jeden Kredit können Sie ohne Zustimmung des Ehepartners aufnehmen. Kleinkredite sowie Konsumkredite sind in der Regel jedoch problemlos möglich.
Sie können einen anderen Bürgen in Ihren Kreditvertrag einsetzen, wodurch Ihre Chancen auf eine höhere Kreditsumme besteht.
Bei der Aufnahme eines Kredits ohne Ehepartner werden Sie mit einem Einzelkreditnehmer gleichgestellt.
Die Bank stellt Ihnen die Fragen nach einer Bürgschaft Ihres Ehepartners, da der Kreditgeber von einer gemeinsamen Kreditaufnahme profitiert. Sobald Ihr Ehepartner ebenfalls im Kreditvertrag steht, haftet dieser zu gleichen Teilen für die Zahlungen an die Bank. Diesen Aspekt nennt man Ehegattenbürgschaft.
Entwickelt wurde die Ehegattenbürgschaft, damit keine Vermögensverschiebung zwischen den Eheleuten vorgenommen werden kann, die den Gläubiger benachteiligen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Ehegatte beispielsweise aufgrund von schlechter Bonität nicht für die Ehegattenbürgschaft infrage kommt. Diese Bürgschaft kann sogar sittenwidrig sein. Das ist der Fall, wenn der bürgende Ehegatte in absehbarer Zeit versterben wird oder dieser Umstand auf den Kreditnehmer zutrifft. Darüber hinaus definiert das deutsche Gesetz eine Sittenwidrigkeit, wenn:
Der Bürge durch die Übernahme der monetären Verpflichtung finanziell stark überfordert ist.
Die Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit zu dem Hauptschuldner diese Verpflichtung aufgenommen hat.
Der Kreditnehmer die Situation oder Beziehung zu dem Bürgen in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.
Bei einem Gespräch mit einer Bank kann die Frage nach einer zweiten Partei für die Aufnahme Ihres Kredites aufkommen. Wenn Sie sich für einen Kreditvergleich bei Finanzcheck.de entscheiden, müssen sie keinen zweiten Kreditnehmer angeben. Generell entfällt auch die Frage, wieso Sie sich für einen Kredit ohne Ehepartner entscheiden.
Es gibt gute Gründe, um einen Kredit eigenständig aufzunehmen, ebenso dafür, ein Darlehen gemeinschaftlich zu beantragen. Wichtig ist dabei immer, dass Sie sich durch einen Kreditvergleich vorab informieren. Zusätzliche Aspekte, die Sie bedenken sollten, sind:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Sie entscheiden selbst, wie hoch die Kreditsumme ausfällt und wofür diese verwendet wird. | Sie müssen die Verantwortung eigenständig tragen und sind alleine haftbar. |
Sollte Ihr Partner kein Einkommen oder eine schlechte Bonität haben, wirkt sich dieser Umstand nicht auf die Konditionen Ihres Kredites aus. Das kann sich positiv auf die Rahmenbedingungen bemerkbar machen. | Als alleiniger Kreditnehmer werden Sie schlechtere Konditionen erhalten. Das liegt daran, dass Sie von der Bank als Kreditnehmer mit höherem Risiko betrachtet werden. |
Sollte Sie sich trennen wollen, so muss keine Umschreibung vorgenommen werden. So entfallen auch Streitigkeiten, die sich aus der Kreditaufnahme ergeben könnten. | Sie können nicht jede Form eines Darlehens aufnehmen, da Sie die notwendigen Sicherheiten nicht anbieten können. Das wirkt sich insbesondere auf die Kreditsumme selbst aus. |
Nein. Sie werden jedoch von dem Kreditinstitut als Einzelkreditnehmer betrachtet. Dadurch können sich die Rahmenbedingungen des Kredites verändern.
Sie können nur Sicherheiten anbieten, die Ihnen selbst gehören. Gemeinsames Eigentum können Sie nicht einsetzen, um der Bank eine Sicherheit anzubieten.
Setzen Sie einen Bürgen für Ihren Kreditvertrag ein. Eine Möglichkeit könnte die Ehegattenbürgschaft sein oder Sie bitten eine andere Person darum. Wesentlich dabei ist, dass alle Vertragsinhalte transparent mit Ihrem Bürgern diskutiert werden.
Nein. Für die Ehegattenbürgschaft muss Ihr Partner über ein stetiges Einkommen verfügen und eine entsprechende Bonität aufweisen. Ist das nicht der Fall wäre ein geschlossener Vertrag ungültig. Je nach Ausgangslage kann eine Ehegattenbürgschaft sogar sittenwidrig sein.
Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
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