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Kreditübernahme – So ist ein Schuldnerwechsel möglich

Für viele große Projekte im Leben, wie beispielsweise den Bau eines Eigenheimes, kann es notwendig sein, dass Sie ein Darlehen aufnehmen müssen. Wenn sich während der Kreditlaufzeit Ihre Lebensumstände ändern, dann passt der bestehende Kredit gegebenenfalls nicht mehr zu Ihnen. Doch es gibt Alternativen. Während die Ablösung des Darlehens nicht immer möglich ist und mit hohen Kosten verbunden sein kann, stellt die Kreditübernahme eine attraktive Lösung dar.

Das Wichtigste im Überblick:

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  • Bei der Kreditübernahme wird ein Schuldnerwechsel vollzogen, wodurch Sie das Darlehen an eine andere Partei übertragen können

  • Die Kreditübernahme ermöglicht ein bestehendes Darlehen auf eine andere Person zu überschreiben, ohne, dass dieses vorab abgelöst werden muss

  • Ein Schuldnerwechsel ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sowohl von der Bank als auch von dem Darlehen abhängen

  • Alternativ zur Kreditübernahme kann auch eine Umschuldung anvisiert werden

  • Wenn es sich nicht um eine Baufinanzierung handelt, ist die Kreditübernahme meistens kostenfrei

Die Parameter einer Kreditübernahme

Bei der Übernahme eines Kredites nehmen Sie immer einen Schuldnerwechsel vor. Sie übertragen also ein bestehendes Darlehen auf einen anderen Schuldner. Dabei geht nicht nur die Darlehenshöhe an den neuen Schuldner über, sondern auch die Parameter des Kreditvertrages, wie die Tilgungsrate und die Kreditlaufzeit. Sobald Sie die Kreditübernahme vollzogen haben, sind Sie als Darlehensnehmer aus der Haftung sowie aus der Verantwortung entlassen. Sie übertragen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Schuldner zu den ursprünglichen Konditionen. Allerdings können Sie einen Kredit nur dann umschreiben, wenn die Bank beziehungsweise Ihr Gläubiger das Einverständnis schriftlich mitteilt. Folgende Parameter gelten außerdem bei einer Kreditübernahme:

  • Sie können zwischen einer Schuldmitübernahme und einer befreienden Schuldübernahme wählen

  • Bei der Schuldmitübernahme müssen Sie die Kreditwürdigkeit des „Neuschuldners“ eigenständig prüfen

  • Ihre Bank stellt bestimmte Anforderungen an den „Neuschuldner“ bevor eine Kreditübernahme bewilligt wird

Unterschied Schuldmitübernahme und befreiender Schuldübernahme

Wenn Sie darüber nachdenken eine Kreditübernahme zu vollziehen, dann sollten Sie wissen, ob Sie eine Schuldmitübernahme vornehmen möchten oder eine befreiende Schuldübernahme wünschen. Denn zwischen diesen beiden Aspekten gibt es rechtliche Faktoren, die einen großen Einfluss auf den Verlauf des Darlehens haben.

Die Schuldmitübernahme:

  • Hierbei bleibt der „Altschuldner“ weiterhin in der Haftung und muss, beispielsweise bei fehlenden Tilgungsraten, einspringen

  • Bei der einfachen Schuldmitübernahme benötigen Sie keine Einwilligung von der Bank

  • Der „Altschuldner“ bleibt weiterhin Vertragspartei des Gläubigers und kann in Haftung genommen werden

Die befreiende Schuldübernahme

  • Dieser rechtliche Vorgang ist im §413 BGB genau geregelt

  • Nach diesem Schuldnerwechsel ist der „Altschuldner“ vollständig von den Rechten und Pflichten des Darlehensvertrages entbunden

  • Sie benötigen dafür die Einwilligung des Gläubigers

Sowohl bei der Schuldmitübernahme als auch der befreienden Schuldübernahme bleibt der „Altschuldner“ Vertragspartei. Das bedeutet, dass Sie nicht aus dem ursprünglichen Rechtsvertrag mit der Bank entlassen werden. Die Bank kann deshalb Kontakt mit Ihnen herstellen, wenn es sich um Rückforderungen von Zinsen, falsch berechneten Gebühren oder auch fehlerhaften Widerrufsbelehrungen handelt.

Bedingungen für eine Kreditübernahme 

Bei der Schuldmitübernahme entscheiden Sie selbst, wer den Kredit übernehmen soll. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind einen passenden „Neuschuldner“ auszuwählen. Möchten Sie hingegen einen vollständigen Schuldnerwechsel mit befreiender Wirkung vollziehen, dann muss der „Neuschuldner“ in der Regel die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Volljährigkeit beziehungsweise teilweise der Abschluss des 21. Lebensjahres

  • Wohnsitz in Deutschland

  • Deutsche Kontoverbindung

  • Nachweisbares monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit

  • Idealerweise der Nachweis eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder ausreichende Laufzeit der bestehenden befristeten Beschäftigung

  • Ausreichende Bonität

Bevor die Bank in die Kreditübernahme einwilligt wird der „Neuschuldner“ von Ihrem Gläubiger genauestens überprüft.

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Wenn Ihnen die die notwendigen Voraussetzungen für eine Kreditübernahme fehlen, können Sie über unseren Kreditvergleich passende Darlehen für eine Umschuldung ermitteln und zu günstigen Konditionen abschließen.

Die Bank kann die neue Vertragspartei ablehnen

Wie bei der ursprünglichen Aufnahme eines Darlehens hat die Bank beziehungsweise der Gläubiger das Recht, den neuen Vertragspartner abzulehnen. Das kann aufgrund von fehlender Bonität oder auch ein negativer Schufa-Eintrag der Fall sein. Die Bank ist nicht verpflichtet einen „Neuschuldner“ zu akzeptieren und Ihnen eine Kreditübernahme zu bewilligen. Wir die neue Vertragspartei abgelehnt, dann gibt es drei Varianten, mit denen Sie sich auseinandersetzen sollten:

1. Der neue Kreditnehmer wird vollständig abgelehnt und die Kreditübernahme nicht bewilligt. Sie bleiben, bis Sie einen passenden Kreditnehmer präsentieren, Vertragsinhaber.

2. Ihre Bank fordert weitere Sicherheiten von dem neuen Kreditnehmer. Bis diese hinterlegt sind, kann die Kreditübernahme nicht erfolgen.

3. Ihre Kreditübernahme wird nur als Schuldmitübernahme bewilligt und Sie bleiben als 2. Vertragspartner oder als Bürge im Vertrag bestehen.

Nutzen Sie einen Notar für die Schuldmitübernahme

Eine Schuldmitübernahme wird häufig vorgenommen, wenn Sie den neuen Vertragspartner bereits lange kennen und auch ein Vertrauensverhältnis besteht. Denn Sie sind darauf angewiesen, dass dieser den Verpflichtungen nachkommt, um selbst aus dem Vertrag entlassen zu sein. Jedoch kann das Leben immer wieder Situationen schaffen, in denen die Erfüllung der Pflichten kaum möglich ist. Da es keine genaue Regelung zu einem Vertrag der die Schuldmitübernahme regelt gibt, sollten Sie einen Anwalt oder einen Notar zur Hilfe nehmen. Dieser kann Sie nicht nur rechtlich beraten, sondern auch einen Vertrag entwerfen, der beide Parteien berücksichtigt. So sind Sie im Zweifelsfall rechtlich abgesichert und können sich auf das Vertragswerk stützen.

Umschuldung als Alternative zur Kreditübernahme

Viele Kredite nehmen Ihnen die Flexibilität durch den Umstand, dass jeweils Raten und Gebühren neben der eigentlichen Tilgungsrate entrichtet werden müssen. Addieren Sie diese zusätzlichen Kosten, dann zahlen Sie meistens ein eigenständiges Darlehen zusätzlich ab. Das kann, insbesondere wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, zu Problemen führen. Wenn Ihnen die die notwendigen Voraussetzungen für eine Kreditübernahme fehlen, sollten Sie über eine Umschuldung nachdenken. Indem Sie alle bestehenden Darlehen in einem Kredit bündeln, müssen Sie nur noch eine Tilgung bedienen. Durch den Umstand, dass Sie bei der Umschuldung einen neuen Kredit aufnehmen, können Sie dort auch die Konditionen passend zu Ihrer Ausgangslage verhandeln.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Kreditübernahme immer mit Kosten verbunden?

Nein, in der Regel ist dieser Vorgang für Sie kostenlos. Nur die Umschreibung eines Kredites, der für eine Baufinanzierung abgeschlossen wurde, ist kostenpflichtig.

Sind Sie mit einer Kreditübernahme sofort von allen Rechten und Pflichten entbunden?

Nur wenn Sie eine befreiende Schuldübernahme abschließen, sind Sie endgültig aus dem Vertrag entlassen. Jedoch bleiben Sie weiterhin Ansprechpartner Ihrer Bank.

Muss ein Gläubiger der Kreditübernahme zustimmen?

Bei einer Schuldmitübernahme brauchen Sie keine Einwilligung des Gläubigers, da Sie weiterhin für die Gesamtsumme haftbar sind. Nur bei der befreienden Schuldübernahme muss der Gläubiger zustimmen und den neuen Kreditnehmer bewilligen.

Gibt es eine Alternative zum Schuldnerwechsel?

Sie können Ihre bestehenden Darlehen auch Umschulden und sich dadurch monatlich entlasten. Dabei nehmen Sie einen neuen Kredit auf, der die Summe aller bestehenden Darlehen abdeckt und diese bündelt. Dadurch müssen Sie nur noch einen Gläubiger bedienen und können die neuen Vertragskonditionen entsprechend aushandeln.

Weitere Kreditarten von Finanzcheck

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.

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