Ob teure Reparaturen im Haus, ein verringertes Einkommen durch einen längeren Arbeitsausfall oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes – im Leben gibt es immer wieder unvorhersehbare Ereignisse, die zu finanziellen Engpässen führen können. Doch was ist zu tun, wenn Sie in dieser Situation einen Kredit abbezahlen müssen? Keine Sorge: Mit einer Stundung des Kredits können Sie die Kreditrate aussetzen. FINANZCHECK.de zeigt Ihnen, wie das geht und was sie dabei beachten sollten.
Eine Stundung hilft in Form einer Ratenpause bei kurzfristigen finanziellen Engpässen.
Sie zahlen während der Ratenpause nur die Stundungszinsen.
Die Bedingungen, wie der Stundungszeitraum, sind flexibel und mit der Bank zu klären.
Für eine Stundung wird beim Kreditinstitut ein Stundungsantrag gestellt
Die Alternative zur Kredit-Stundung: Die Ablösung des Kredits durch einen neuen, günstigeren Kredit mit einer geringeren monatlichen Rate.
Bei einer Stundung des Kredits vereinbaren Sie eine Ratenpause. Das heißt, dass Sie die fällige Kreditrate eine Zeit lang aussetzen. In dem vereinbarten Zeitraum, der meist mehrere Monate umfasst, zahlen Sie dann nur die Kreditzinsen. Nach der Stundung setzen Sie die Ratenzahlungen ganz normal fort. Die Kreditlaufzeit verlängert sich um die Monate, in denen Sie pausiert haben.
Eine Stundung hilft Ihnen nicht weiter, da Sie sich auch nach einer Pause als zahlungsunfähig sehen? Lesen Sie bei uns, was Sie tun können, wenn Sie den Kredit nicht zurückzahlen können.
So stabil der Kontostand gestern vielleicht noch gewirkt hat, kann er morgen schon aus dem Gleichgewicht geraten. Grund dafür sind meist unerwartete Ereignisse, die zu kurzfristigen oder langfristigen Zahlungsengpässen führen, zum Beispiel:
Wichtige Reparaturen
Scheidung
Krankheit
Arbeitsausfall
Arbeitsplatzverlust
Todesfall in der Familie
In diesem Fällen macht es Sinn, über eine Kredit-Stundung nachzudenken, um sich eine Zahlungspause zu verschaffen.
Das Coronavirus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern auch die finanzielle Sicherheit vieler Menschen. Beispielsweise führt ein verringertes Einkommen durch Kurzarbeit möglicherweise zu Zahlungsschwierigkeiten, sodass Kreditraten nicht mehr bedient werden können. Eine Stundung des Kredits kann dabei helfen, diesen Notstand unbeschadet zu überbrücken.
Um die Bevölkerung zu entlasten, hat die Bundesregierung im März einen Gesetzesentwurf zur Stundungsregelung während der Corona-Krise aufgesetzt. Darin heißt es, dass eine Stundung von Verbraucherkrediten für zunächst drei Monate kosten- und zinsfrei möglich sein soll. Gestundet werden „Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden“. Je nach aktueller Lage wird dieser Zeitraum eventuell auch noch bis zum 30. September 2020 verlängert. Die Voraussetzungen für die vorübergehende Stundungsregelung sind laut dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:
Es handelt sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag (einen Kredit, den der Verbraucher zu privaten Zwecken abgeschlossen hat).
Der Verbraucherdarlehensvertrag wurde vor dem 15. März 2020 abgeschlossen.
Die Einnahmeausfälle und Zahlungsschwierigkeiten sind durch die COVID-19-Pandemie entstanden (Achtung: gegebenenfalls sind Nachweise, zum Beispiel vom Arbeitgeber, erforderlich).
Die Zahlung der Kreditrate würde den Lebensunterhalt des Verbrauchers und der Personen, für die er unterhaltsberechtigt ist, gefährden.
Von der Regelung ausgenommen sind: Kredite unter 200 Euro, Förderdarlehen, Arbeitgeberdarlehen und Sachdarlehen.
Nebenbei bemerkt: Der Kredit darf laut der Regelung nicht gekündigt werden, wenn Verbraucher in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 aufgrund einer „Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbrauchers oder einer Verschlechterung der Werthaltigkeit von Sicherheiten“ in einen Zahlungsverzug geraten.
Einige Banken verlangen trotz dieser Regelung Zinsen für den Stundungszeitraum, da sich die Kapitalnutzung durch die Stundung des Kredits verlängert. Kreditgeber dürfen laut dem Gesetzesentwurf des Ministeriums eine Stundung nur dann ablehnen, wenn der Kreditnehmer schwerwiegende schuldhafte Pflichtverletzungen eingegangen ist oder sich missbräuchlich verhalten hat. Gleiches gilt für den Kündigungsausschluss.
Das Wichtigste vorweg: Bemerken Sie, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, kontaktieren Sie zeitnah Ihre Bank. So sind beide Seiten, Kreditgeber und Kreditnehmer, informiert und verlässliche Absprachen möglich. Am besten notieren Sie sich alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich.
Ob in Ihrem Fall eine Stundung des Kredits möglich ist, können Sie in Ihrem Kreditvertrag nachlesen. Sie finden dort keine Informationen zur Stundung des Kredits? Ein Grund mehr, mit dem Institut ins Gespräch zu gehen. Doch keine Panik: Der Bank ist ebenfalls an einer Lösung für beide Parteien gelegen, da sie sonst auf ihrem Geld sitzen bleiben könnte. In der Regel findet sich ein Weg.
Für eine Stundung des Kredits stellen Sie bei Ihrer Bank einen Stundungsantrag. Manche Institute bieten auch Online-Anträge an. Informieren Sie sich am besten auf der entsprechenden Website.
Wenn das Kreditinstitut Ihren Antrag geprüft und sein Einverständnis gegeben hat, folgt eine schriftliche Stundungsvereinbarung. In dieser werden alle wichtigen Eckpunkte wie die Zeitspanne der Stundung festgehalten.
Welche Voraussetzungen für eine Stundung des Kredits gelten, unterscheidet sich je nach Kreditinstitut. Auch diese finden Sie in der Regel im Kreditvertrag. So bieten einige Banken beispielsweise einmal im Jahr eine Ratenpause an. Zu den Voraussetzungen zählen für gewöhnlich:
Zeitnahe und rechtzeitige Ankündigung bei der Bank
Fristgerechte Zahlung der bisherigen Raten
Gute Bonität
Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen empfiehlt sich immer eine Ratenpause, beziehungsweise Stundung des Kredits. Sollten Sie längerfristig Probleme haben, die monatliche Kreditrate aufzubringen, können Sie diese auch reduzieren. Dann verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Dies geschieht am besten im Zuge einer Umschuldung des Kredits. Indem Sie den alten Kredit durch einen neuen, zinsgünstigeren Kredit ablösen, haben Sie sogar die Chance, Kosten zu sparen. Mit dem Kreditrechner von FINANZCHECK.de können Sie mögliche Voraussetzungen für Kredite bequem online testen und sehen, wie sich Wunschbetrag und Laufzeit auf die Kreditrate auswirken können. Dabei handelt es sich aber lediglich um ein mögliches Szenario, die genauen Bedingungen können wir Ihnen nach Eingabe einiger persönlicher Daten in unserem Kreditvergleich vorstellen.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema Stundung haben oder eine persönliche Beratung benötigen, dann helfen Ihnen unsere kompetenten und speziell geschulten Kreditexperten gerne weiter. So finden Sie mit unserem Mitarbeiter eine Lösung, in Zeiten finanzieller Engpässe. Unter der Nummer 0800 433 88 77 erreichen Sie uns täglich von 8 bis 20 Uhr – für Sie selbstverständlich 100% kostenlos und unverbindlich.
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Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
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