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Die Tilgungsrate

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So beeinflusst die Tilgungsrate den Kredit

Die Tilgung ist ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen einer Kreditvereinbarung. Wenn Sie etwas tilgen, dann ist das die regelmäßige Rückzahlung in einer Schuld in mehreren Beträgen gemeint. Wenn Verbraucher Monat für Monat eine Tilgungsrate an die Bank bezahlen, wird dieser Rückzahlungsbetrag auf den aufgenommenen Kredit angerechnet. Das mindert die Restschuld. Diese wiederum ist Grundlage für die Berechnung der Zinsen, die Kreditnehmer an den Kreditgeber bezahlen, denn die Zinsen sind das Endgeld für die Kreditgewährung. Die Tilgung ist also eine ganz wichtige Größe, wenn es um einen Verbraucherkredit geht. Alle Fragen zum Thema Tilgung beantwortet Ihnen FINANZCHECK.de.

Das Wichtigste im Überblick

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  • Es gibt unterschiedliche Tilgungsarten; gängig sind vor allem Annuitätentilgung und die endfällige Tilgung.

  • Die Höhe der Tilgungsrate muss zum persönlichen Budget passen.

  • Der Tilgungsplan zeigt wichtige Zahlungsdetails eines Kredits über die gesamte Laufzeit.

  • Eine neutrale Beratung hilft, die optimale Höhe der Tilgungsrate für einen Kreditnehmer zu ermitteln.

Welche Rolle spielt die Tilgungsrate bei einem Kredit?

Nehmen Verbraucher einen Kredit auf, sei es zur Finanzierung eines Autos oder zur Finanzierung einer Immobilie, gehen Sie eine jahrelange Verpflichtung ein. Bei Immobilienfinanzierungen erstrecken sich die Rückzahlungen oft über zwei Jahrzehnte oder mehr. Kreditnehmer vereinbaren mit dem Kreditgeber die Höhe der Tilgungsrate, die sie im regelmäßigen Turnus, meistens monatlich, zurückbezahlen. Dabei gilt:

  • Ist die Rückzahlungsphase sehr lang, fallen die Raten vergleichsweise niedrig aus.

  • Ist die Rückzahlungsphase kurz, fällt die Tilgungsrate höher aus.

Wie setzt sich die Tilgungsrate zusammen?

Eine Rückzahlungsrate – in der Regel auch Tilgungsrate genannt – hat zwei Bestandteile, den Zinsanteil und den Tilgungsanteil. Der Kreditnehmer bezahlt in der Regel ein Darlehen in gleichbleibend hohen Raten zurück. Diese Form eines Darlehens heißt Annuitätendarlehen, die Tilgungsart nennt sich Annuitätentilgung. Für gewöhnlich müssen Kreditnehmer auf die Darlehenssumme Zinsen bezahlen. Sobald eine Tilgungsrate bezahlt wird, vermindert sich die Schuld. Die verminderte Schuld wird zur neuen Grundlage, die zur Berechnung der fälligen Zinsen dient. Diese Berechnungen laufen im Hintergrund ab, der Kreditnehmer selbst spürt von der Verschiebung der Anteile Zins/Tilgung innerhalb der Rückzahlungsrate nichts. Für ihn bleibt die zu zahlende Rate beim Annuitätendarlehen gleich hoch.

Der Zusammenhang soll anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Ein Verbraucher nimmt ein Annuitätendarlehen in Höhe von 10.000 Euro zu einem Zinssatz von 5 Prozent auf. Die monatliche Rate beträgt 450 Euro.

Berechnung Zins und Tilgung im ersten Monat (Ein Beispiel)

  • Der gesamte Zinsbetrag für ein Jahr beträgt 10.000 € × 5 % = 500 €.

  • Der monatliche Zinsbetrag ergibt sich aus der Rechnung 500 € / 12 = 41,66 €.

Bei einer Rate von insgesamt 450 € setzt sich die Tilgungsrate im zweiten Monat aus 39,96 € Zinsen + 410,04 € Tilgung zusammen (39,96 € + 410,04 € = 450 €). Der Tilgungsanteil mindert den Restwert des Darlehens, so dass dieser nach dem zweiten Monat 9.591,66 € - 410,04 € = 9.181,62 € beträgt.

Berechnung Zins und Tilgung im zweiten Monat

Im zweiten Monat wird der vereinbarte Zinssatz von 5 Prozent auf den Restwert in Höhe von 9.591,66 Euro angerechnet.

  • Der gesamte Zinsbetrag für ein Jahr beträgt 9.591,66 € x 5 % = 479,58 €.

  • Der im zweiten Monat fällige Zinsbetrag ergibt sich aus der Rechnung 479,58 € / 12 = 39,96 €.

Bei einer Rate von insgesamt 450 € setzt sich die Tilgungsrate im zweiten Monat aus 39,96 € Zinsen + 410,04 € Tilgung zusammen (39,96 € + 410,04 € = 450 €). Der Tilgungsanteil mindert den Restwert des Darlehens, so dass dieser nach dem zweiten Monat 9.591,66 € - 410,04 € = 9.181,62 € beträgt.

Der Zinsanteil sinkt somit Monat für Monat und der Tilgungsanteil steigt Monat für Monat entsprechend an.

Welche weiteren Tilgungsarten gibt es?

Es gibt drei Arten von Tilgungen, die Annuitätentilgung, die im vorhergehenden Abschnitt erläutert wurde, die Ratentilgung und die endfällige Tilgung. Die beliebteste Form ist die Annuitätentilgung. Die beiden anderen Tilgungsformen werden im Folgenden kurz erklärt.

Ratentilgung

Die Ratentilgung ist ebenfalls eine oft genutzte Tilgungsart. Allerdings nimmt die Höhe der Rate im Laufe der Rückzahlungszeit ab. Das liegt daran, dass bei einer Ratentilgung nur der Tilgungsanteil fest vereinbart wird. Wie oben erklärt, sinkt die Restschuld mit jeder Zahlung einer Tilgungsrate. Damit mindert sich die Berechnungsgrundlage für die Zinsen. Aus diesem Grund sinkt der Zinsanteil Monat für Monat ein Stück weit ab, sodass die Gesamtbelastung für den Kreditnehmer nach jeder Zahlung weniger wird.

Endfällige Tilgung

Die endfällige Tilgung funktioniert genau entgegengesetzt zur Ratentilgung. Hier wird während der Laufzeit nur der Zinsanteil bezahlt und die Schuld überhaupt nicht getilgt. Die Berechnungsgrundlage für die Zinsen bleibt also während der gesamten Laufzeit gleich. Erst nach Ablauf der Laufzeit wird der aufgenommene Kredit in einer Summe getilgt.

Diese Form der Tilgung ist beispielsweise Grundlage für den sogenannten Ballonkredit bzw. die 3-Wege-Finanzierung, die in Zusammenhang mit Autokrediten gelegentlich zu finden ist. Ein Darlehen, welches Sie endfällig tilgen, kann sinnvoll sein, wenn Sie aktuell nicht genügend Liquidität haben, um eine Ratentilgung oder eine Annuitätentilgung zu leisten, aber mit einer größeren Geldsumme zum Ablaufzeitpunkt des endfälligen Darlehens rechnen (zum Beispiel Ausbezahlung einer Lebensversicherung).

Was bedeutet Tilgungssatz?

Als Tilgungssatz wird der Anteil am Gesamtkredit bezeichnet, der monatlich zurückbezahlt wird. Von einem anfänglichen Tilgungssatz spricht man im Rahmen von Baufinanzierungen, weil sich dieser während der Laufzeit verändert. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt zwar die Tilgungssumme an sich gleich, der Tilgungsanteil steigt aber jeden Monat ein Stück an. Entsprechend verändert sich der Tilgungssatz, er wird Monat für Monat ein bisschen größer. Vereinbaren Verbraucher beispielsweise einen anfänglichen Tilgungssatz von zwei Prozent, bedeutet das bei einer Darlehenssumme in Höhe von 100.000 Euro folgendes:

100.000 € × 2 % = 2.000 Euro Tilgung pro Jahr

Nach dem ersten Jahr bleibt eine Darlehensrestsumme von 98.000 Euro übrig. Von dieser Summe werden im zweiten Jahr wieder 2.000 Euro getilgt. Das entspricht einem Anteil von 2,0408 Prozent. Das Restdarlehen beläuft sich damit zum Ende des 2. Jahres auf 96.000 Euro, von dem im 3. Jahr erneut 2.000 Euro getilgt werden. Im dritten Jahr beträgt der Tilgungssatz bereits 2,0833 %. Bezogen auf den stetig sinkenden Restwert wächst der prozentuale Anteil der Tilgung (=Tilgungssatz) an.

Was ist ein Tilgungsplan?

Kreditgeber erstellen zu einer Finanzierung einen Tilgungsplan. Fehlt dieser im Angebot, sollten Kreditinteressenten den Tilgungsplan anfordern. Ein Tilgungsplatz ist nützlich, um sich einen Überblick über die zu zahlenden Beträge und deren Zusammensetzung zu verschaffen. So sehen Kreditnehmer genau, wie viel Tilgung sie wann leisten und wie hoch der Zinsanteil der Rate ist.

Tipp: Im Tilgungsplan können Verbraucher erkennen, wie sich die Restschuld entwickelt. Bei Baufinanzierungen ist es ratsam, den Tilgungsplan aufzubewahren, denn wenn eine Anschlussfinanzierung ansteht haben Verbraucher sofort die nötigen Informationen zur Hand, um die richtigen Angaben bezüglich der Restschuld bei einem neuen Finanzierer anzugeben.

Wie hoch sollte die Tilgungsrate sein?: Ein Beispiel

Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Tilgungsrate immer zum persönlichen Haushaltsbudget passen muss. Die finanzielle Situation eines Kreditnehmers bestimmt, wie hoch die maximal mögliche Tilgungsrate sein darf. Dazu ist es notwendig, Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen, um das verfügbare Budget zu errechnen.

Beispiel: Angenommen, der monatliche Gehaltseingang beträgt 2.500 Euro netto und die Lebenshaltungskosten sowie weiteren Ausgaben für Versicherungen, Urlaub und Co. liegen bei 1.500 Euro im Monat. Dann verbleibt ein Rest von 1.000 Euro im Monat, der rein rechnerisch zur Tilgung eines Kredits zur Verfügung stünde. Die Erfahrung zeigt aber, dass es nicht ratsam ist, die volle verfügbare Summe auszunutzen Das würde den finanziellen Spielraum im Alltag für unvorhergesehene Ausgaben komplett einschränken. Ein Betrag um die 600 bis 700 Euro wäre hier beispielsweise gut darstellbar.

Sonderfall Baufinanzierung

Bei einer Baufinanzierung sollte die Tilgungsrate nicht mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Diesen Wert setzen Banken unter anderem an, um einen Kreditnehmer in eine Risikoklasse einzustufen. Je geringer der Anteil der Tilgungsrate am verfügbaren Haushaltseinkommen, desto weniger risikoreich stufen Banken einen potenziellen Kreditnehmer ein.

Um bei dem obigen Beispiel zu bleiben würde das bedeuten, dass bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro maximal 1.000 Euro Tilgungsrate akzeptabel wären, um vergleichsweise günstige Konditionen für den Kredit zu erhalten. In Anbetracht der beschriebenen Gesamtsituation, dass der Verbraucher seinen finanziellen Spielraum nicht vollständig ausreizt, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können, entscheidet er sich zum Beispiel für eine monatliche Rate von 650 Euro als Maximalbelastung. Ausgehend von dieser Tilgungsrate kann er sich nun Angebote einholen, deren Rahmenbedingungen zu seinem Budget passen.

Berater Icon Orange

Verbraucher, die bereits Klarheit über die Höhe ihrer Tilgungsrate haben, können sich mit einem Berater von FINANZCHECK.de in Verbindung setzen und gemeinsam den Kredit finden, der am besten zu dem individuellen Vorhaben passt. Unabhängig davon, um welche Summe es geht, helfen die Finanzfachleute kostenfrei weiter. Sie beantworten Fragen zur Baufinanzierung, wissen in Sachen Autofinanzierung und Umschuldung Bescheid und haben viel Erfahrung im Bereich der Kreditvergabe. Sie erreichen uns unter der Nummer 0800 433 88 77 täglich von 8-20 Uhr.

Ist eine Tilgungsrate steuerlich absetzbar?

Der Zinsanteil einer Tilgungsrate ist unter Umständen absetzbar. Zinsen stellen Kosten dar und wenn Kosten in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen oder Gewinnen stehen, dürfen sie steuerlich geltend gemacht werden.

  • Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung oder das Haus an jemand anderen vermieten, dürfen die Zinsen des Kredits für diese Immobilie steuerlich geltend machen. Die Einnahmen aus der Miete werden mit den Kosten verrechnet.

  • Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, aber in ihrer Immobilie beispielsweise ein Büro unterhalten, in dem sie Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erzielen, dürfen ebenfalls Zinskosten steuerlich absetzen. Hier ist allerdings nur eine anteilige Berücksichtigung möglich, der sich in der Regel nach der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche richtet.

  • Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen für Kredite gilt bei Selbstständigen zum Beispiel auch dann, wenn sie einen Kredit aufnehmen, um betriebliche Investitionen zu tätigen oder wenn sie ein Auto zu betrieblichen Zwecken anschaffen.

Tilgungsart wählen und maximal mögliche Belastung ermitteln

Annuitätendarlehen bieten die Sicherheit monatlich gleichbleibender Raten. Raten- bzw. Tilgungskredite haben die Eigenschaft, dass die Belastung Monat für Monat sinkt. Endfällige Darlehen sind in Ausnahmefällen eine sinnvolle Finanzierungsform. Wer sich nicht sicher ist, welche Kreditart infrage kommt und wie hoch er die monatliche Tilgungsrate ansetzen sollte, lässt sich am besten von einem Fachmann kostenfrei bei FINANZCHECK.de beraten. Auf diese Weise gelingt es, unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren den idealen Kredit mit der optimalen Tilgungsrate zu ermitteln. Weitere Informationen zur Berechnung der Monatsrate bei der Tilgung eines Kredits erhalten Sie hier.

Weitere Kreditarten von Finanzcheck

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Patrick Reuter

Patrick Reuter

Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.

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