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FINANZCHECK.de
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429 Kundenbewertungen
Bei Bankgeschäften, in der Post oder bei Behördengängen treffen Verbraucher häufig auf den Begriff „Legitimation“. Dahinter verbirgt sich der Umstand, dass für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts beide Vertragsparteien dazu berechtigt (=legitimiert) sein müssen. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern bestehen einige Institutionen daher auf einen Legitimationsnachweis. Dieser erfolgt in Deutschland grundsätzlich anhand des Personalausweises oder Reisepasses, kann mittlerweile aber auch online abgewickelt werden.
Für den Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte mit Privatpersonen verlangen einige Institutionen einen Legitimationsnachweis.
Volljährige Verbraucher mit deutscher Staatsbürgerschaft weisen ihre Legitimation mit dem Personalausweis oder Reisepass nach.
Die Bevollmächtigung eines Vertreters durch den zum Geschäftsabschluss Berechtigten ist in den meisten Fällen möglich.
Anstelle der persönlichen Vorsprache ermöglichen auch Postident- und Videoident-Verfahren die Legitimation.
In Deutschland wird für einen gültigen Vertragsabschluss grundsätzlich die Volljährigkeit eines Verbrauchers vorausgesetzt. Außerdem erfordern bestimmte Rechtsgeschäfte die persönliche Anwesenheit des Betroffenen oder eines Bevollmächtigten. In den meisten Fällen kann der Verbraucher einen Vertreter benennen, der das Rechtsgeschäft in seinem Namen abschließt. Um sicherzugehen, dass die Person, mit der ein Rechtsgeschäft geschlossen wird, dazu berechtigt ist, verlangen die Vertragspartner die Vorlage eines Legitimationsnachweises.
Bei den folgenden Geschäftsvorgängen werden Verbraucher in Deutschland regelmäßig aufgefordert, sich zu legitimieren:
Bankgeschäfte (zum Beispiel Kontoeröffnung, Kreditaufnahme oder Abschluss eines Sparvertrages)
Bargeldeinzahlungen ab einem Betrag von 10.000,00 Euro
Entgegennahme von eigenhändigem Einschreiben
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Beantragung von Ausweisdokumenten und Geburtsurkunden
Heirat
An-, Ab- oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen
In Deutschland erfolgt der Legitimationsnachweis anhand von Ausweisdokumenten. Deutsche Staatsbürger legitimieren sich in der Regel mit ihrem Personalausweis oder Reisepass. Auch Menschen mit Migrationshintergrund verfügen über Ausweisdokumente. Außerdem legen sie in Abhängigkeit Ihres Status zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vor.
Um nachzuweisen, dass eine Legitimation erfolgt ist, fertigen Vertragspartner eine Kopie des Ausweises an. Anstelle oder zusätzlich zur Kopie halten sie bestimmte Daten aus dem Dokument fest, zum Beispiel:
Ausweisnummer
Name (ggf. auch Geburtsname) und Anschrift des Ausweisinhabers
Geburtsdatum
Gültigkeitsdatum des Ausweisdokuments
Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde
In den meisten Vertragsangelegenheiten steht es Privatpersonen frei, einen Vertreter zu ermächtigen, ein Geschäft in ihrem Namen abzuschließen. Zu diesem Zweck sind zum Beispiel Paketkarten mit einem abtrennbaren Abschnitt oder präparierter Rückseite ausgestattet. Hier vermerkt der Empfänger einen Bevollmächtigten, den er mit der Entgegennahme der Postsendung beauftragt.
Eine Vollmacht kann grundsätzlich mündlich ausgesprochen werden. Um sie vor Dritten zu legitimieren, fertigen Vollmachtgeber üblicherweise eine schriftliche Erklärung an, die sie persönlich signieren. Hierin beschreiben sie die Handlungen, die die bevollmächtigte Person durchführen darf, benennen die bevollmächtigte Person namentlich und geben deren Wohnort und Geburtsdatum an. Außerdem ist es ratsam, der Vollmacht eine Kopie des eigenen Ausweises (Vorder- und Rückseite) beizulegen.
Der Bevollmächtigte legt dem Vertragspartner beide Papiere vor und legitimiert sich wiederum selbst durch Ausweisvorlage. Der Vertragspartner vergleicht das Ausweispapier der bevollmächtigten Person mit den in der schriftlichen Erklärung festgehaltenen Daten. Stimmen die Angaben überein, steht dem Rechtsgeschäft nichts mehr im Wege.
Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern eine Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus, mit der sie eine Geburtsurkunde beim Einwohnermeldeamt beantragen. Die Geburtsurkunde gilt so lange als Legitimationsnachweis, wie kein anderes Ausweisdokument für das Kind vorhanden ist.
Mit der Geburtsurkunde kann zum Beispiel ein Sparvertrag zugunsten des Kindes bei der Bank eröffnet oder ein Kinderpass beantragt werden. Zusätzlich ist ein Legitimationsnachweis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dies gilt für alle Rechtsgeschäfte, die im Namen des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit abgeschlossen werden.
Sollte ein Personalausweis oder Reisepass abhanden kommen, so ist die Beantragung eines neuen Ausweises beim zuständigen Bürgeramt erforderlich. Als Legitimationsnachweis dienen zum Beispiel die Geburtsurkunde oder der Kinderausweis (ggf. in Verbindung mit einer Heiratsurkunde). Zusätzlich wird der Verlust des Personalausweises öffentlich bekannt gemacht.
Andere Behörden werden darüber benachrichtigt, dass ein Personalausweis verloren gemeldet wurde. Die hierdurch informierten Personen wissen nun, wohin sie einen aufgefundenen Ausweis weiterleiten sollen. Gleichzeitig werden die Empfänger (zum Beispiel Polizei, Zollbeamte) für einen möglichen Missbrauch des Ausweisdokumentes sensibilisiert.
Neben der persönlichen Vorlage des Legitimationsnachweises haben sich auch andere Verfahren in Deutschland für die Legitimation von Verbrauchern etabliert:
In der einfachsten Variante bestätigt eine vom Vertragspartner berechtigte Person, dass der Verbraucher persönlich bekannt ist. Dadurch darf zum Beispiel ein Postangestellter ein Paket an den Empfänger aushändigen, ohne dass dieser ein Ausweisdokument vorlegen muss.
Ebenfalls gängige Praxis ist, dass ein Bankmitarbeiter Bargeld an eine Person auszahlt, ohne deren Ausweis zu fordern, da er den Kunden seit Jahren persönlich kennt. Die Vorgaben von Finanzinstituten bezüglich der Geldgeschäfte haben sich in den letzten Jahren allerdings verschärft. Eine Folge daraus ist, dass Bankmitarbeiter oftmals auf eine Legitimation bestehen, selbst wenn sie mit der betreffenden Person regelmäßig umgehen.
Das Postident-Verfahren setzen zum Beispiel Online-Banken für Vertragsabschlüsse mit ihren Kunden ein. Mit den Vertragsdokumenten erhält der Kunde ein zusätzliches Papier, das er im örtlichen Postamt vorlegt.
Darauf bestätigt ein Postangestellter, dass der Kunde persönlich bei ihm vorstellig geworden ist. Auch die Kundenunterschrift muss in seinem Beisein geleistet worden sein. Der Postangestellte hält bestimmte Ausweisdaten auf dem Dokument fest und fertigt zusätzlich eine Ausweiskopie an, die er den Vertragsunterlagen beilegt. Die Unterlagen leitet er anschließend an die Bank weiter.
Das Videoident-Verfahren hat sich in den letzten Jahren bei einer wachsenden Zahl von Online-Banken etabliert. So legitimiert sich ein Kreditnehmer zum Abschluss eines Gesprächs persönlich im Live-Videochat.
Hierfür hält der Kreditnehmer das Ausweisdokument bereit und wählt sich in den Videochat des Vertragspartners ein. Dieser fordert ihn dazu auf, das Ausweisdokument vor die Webcam zu halten und verschiedene Bewegungen auszuführen. Hierdurch wird die Echtheit des Dokumentes sowie die Live-Situation des Videochats (also die persönliche Anwesenheit des Kunden) gewährleistet.
Das Postident-Verfahren wird in Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post durchgeführt.
Mit der Durchführung des Videoident-Verfahrens beauftragen die meisten Online-Banken ein darauf spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen. Dadurch ist es nicht notwendig, eigene Mitarbeiter auf die korrekte Durchführung des Videoidents zu schulen. Prominente Anbieter des Verfahrens sind zum Beispiel IDnow, WebID Solutions, CheckIdent oder identity Trust Management.
Auch für das „althergebrachte“ Legitimationsverfahren sind digitale Lösungen auf dem Vormarsch. Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises können Privatpersonen wählen, ob sie das Dokument auch für elektronische Services freischalten lassen möchten. Dadurch ist eine Legitimation im Online-Vertragsabschluss einfacher möglich.
Tipp: Wer weitere Fragen zur Legitimation hat, kann den kostenlosen Telefonservice von FINANZCHECK.de nutzen. Bei fast allen im kostenfreien Kreditvergleich gelisteten Anbietern ist es zudem möglich, Kreditangebote direkt online abzuschließen und per Videoident zu legitimieren.
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Patrick Reuter, Diplompolitologe für internationale Beziehungen, hat seit über 20 Jahren Erfahrungen und Expertise in der Banken- und Versicherungswirtschaft. Bereits vor seiner Anstellung bei Finanzcheck.de war Patrick Reuter Experte für Beitrags- und Leistungsrecht von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Seit 2012 ist Patrick Reuter das Herzstück von Finanzcheck.de wenn es um das Wissen auf dem deutschen Kreditmarkt und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden geht.
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