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Bei der energetischen Sanierung von Häusern ist die Dachdämmung eine der wichtigsten Maßnahmen. Häuser verlieren über das Dach besonders viel Wärme – der Anteil liegt bei etwa 20 bis 30%. Je weniger Energie das Gebäude über das Dach abgibt, desto weniger müssen Sie heizen. Eine gute Isolierung spart also Kosten und schützt im Sommer vor hohen Temperaturen. Auf FINANZCHECK.de erfahren Sie alles zu den Kosten für eine Dachdämmung, Finanzierungsmöglichkeiten und Tipps zur optimalen Isolierung.
Die Dachdämmung ist eine wirksame und teilweise sogar verpflichtende Maßnahme, um den Wärmeverlust des Gebäudes und damit auch Energiekosten zu reduzieren.
Es gibt verschiedene Dämmarten für jedes Budget – dementsprechend liegen die Kosten, um ein Dach zu dämmen, zwischen 20 und 250 Euro pro m².
Sie können eine attraktive Förderung für die Dachdämmung erhalten.
Zur Finanzierung der Kosten für die Dachdämmung kommen verschiedene Möglichkeiten wie ein Modernisierungskredit in Frage.
Die Investition in eine gelungene Dachdämmung und die Durchführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb sind natürlich mit Kosten verbunden. Es stellt sich also die Frage, wie hoch das effektive Einsparpotenzial ist und ob sich der finanzielle Aufwand lohnt.
Wie bereits erwähnt, können Sie laut der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem gut gedämmten Dach 20 bis 30% Heizenergie sparen. Daher ist eine gute Dämmung grundsätzlich bei allen Häusern sinnvoll – vor allem, wenn Sie Ihren Dachboden beheizen, weil Sie ihn zum Beispiel als Wohnraum nutzen. Besonders relevant ist das Thema natürlich bei älteren Bestandsgebäuden, von denen viele unzureichend isoliert sind – hier kann die Dachdämmung sogar verpflichtend sein – dazu später mehr.
Die konkreten Kosten für die Dachdämmung hängen wesentlich von der Art der Dämmung ab, die von innen an den Sparren bzw. Dachsparren (Träger einer Dachkonstruktion) oder von außen möglich ist. Für die Dachdämmung stehen Ihnen verschiedene Verfahren zur Auswahl:
Aufsparrendämmung
Zwischensparrendämmung
Untersparrendämmung
Einblasdämmung
Wussten Sie, dass…
…die Bezeichnung „Sparren“ hierzulande seit dem 11. Jahrhundert bekannt ist? Sie leitet sich von dem Verb „sperren“ ab und bezieht sich mit ihrer Bedeutung „Balken aufrichten, Beine spreizen“ auf die Art der Montage der Sparren auf dem Dach. Im Mittelhochdeutschen wird auch der Begriff „sparre“ und im Althochdeutschen „sparro“ genutzt.
Die Dämmungsarten weisen alle ihr eigenes Kostenprofil auf. In der Tabelle sehen Sie ihre Eigenschaften und erhalten einen ersten Überblick über die zu erwartenden Preise:
Dämmungsart | Beschreibung | Kosten pro m² |
---|---|---|
Aufsparrendämmung |
| etwa 130 bis 250€ |
Zwischensparrdämmung |
| etwa 40 bis 100€ |
Untersparrendämmung |
| etwa 30 bis 70€ |
Einblasdämmung |
| etwa 20 bis 50€ |
Flachdächer bringen einen höheren Aufwand bei der Isolierung mit sich. Die Kosten für die Dachdämmung von Flachdächern liegen ungefähr zwischen 50 bis 250 Euro. Wenn Sie Geld sparen möchten, sollten Sie sich für die günstige Einblasdämmung entscheiden. Sie kostet beim Flachdach etwa zehn Euro mehr pro m² als in der Tabelle angegeben.
Sie haben keine Ersparnisse, die Sie zur Finanzierung der Dachdämmung nutzen können? Dann stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung, die Kosten für die Dämmung zu begleichen.
Für die Finanzierung der Dachdämmung bietet sich die Verwendung eines Modernisierungskredits an. Dabei handelt es sich um einen zweckgebundenen Ratenkredit. Die Zweckbindung bietet dabei einen entscheidenden Vorteil: Die Bank weiß, wofür Sie den Kredit verwenden und trägt daher ein geringes Finanzierungsrisiko. Das senkt unter Umständen den Zins und damit Ihre Finanzierungskosten.
Außerdem profitieren Sie von gleichbleibenden Monatsraten. Das erleichtert die finanzielle Planung. Sie können die Darlehenssumme und die Laufzeit frei wählen. Wie sich diese auf die monatliche Kreditrate auswirken, können Sie mithilfe des kostenlosen Kreditrechners herausfinden. Ein Ratenkredit bietet sich auch an, um eventuell bestehende Finanzierungslücken zu schließen – beispielsweise, wenn Ihre Ersparnisse nicht ausreichen. Mit einem Modernisierungskredit können Sie die Dachdämmung sofort realisieren.
Wie Sie bereits sehen konnten, ist die Dachdämmung bei manchen Dämmungsverfahren mit etwas höheren Kosten verbunden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hilft Ihnen dabei, den Finanzierungsbedarf zu reduzieren. Sie bündelt die Programme der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für Einzelmaßnahmen bei Sanierungen (BEG EM), zu denen der Austausch von Türen und Fenstern, die Dämmung der Außenwände und eben auch die Dämmung der Dachflächen zählen, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 20% erhalten. Für die Fachplanung und Baubegleitung, die im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme stehen, beträgt der Fördersatz 50%. Zu den förderfähigen Kosten gehören:
Materialkosten, die mit der Maßnahme verbunden sind
Kosten für den Einbau bzw. die Installation
Kosten für erforderliche Umfeldmaßnahmen, bspw. die Dämmung der Außenwände
Kosten für die Baustelleneinrichtung, zum Beispiel das Baugerüst
Tipp: Mit dem Sanierungsfahrplan zusätzlich sparen
Sie können die Förderung in Höhe von 20% für die Einzelmaßnahme und 50% für die Fachplanung und Baubegleitung um weitere 5% aufstocken, wenn Sie sich von einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen.
Der Fahrplan zeigt Ihnen, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge in Ihrem Haus sinnvoll sind und wird mit bis zu 80% gefördert. Sie müssen die gelisteten Maßnahmen nicht umsetzen.
Wenn Ihre geplante Einzelmaßnahme im Sanierungsfahrplan steht, förderfähig ist und Sie diese innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Plans umsetzen, erhalten Sie den sogenannten iSFP-Bonus. Dadurch können Sie für die Dachdämmung sogar eine Förderung von bis zu 25% erhalten. Bei den Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung ist auf diese Weise ein Zuschuss von bis zu 55% möglich.
Dabei sollten Sie folgende Obergrenzen beachten (der iSFP-Bonus zählt nicht dazu):
Die förderfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmungen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Es ist also ein maximaler Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro möglich.
Für die Fachplanung und Baubegleitung gilt eine Deckelung von 10.000 Euro – damit ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten in Höhe von 2.000 Euro pro Wohneinheit möglich.
Für die Einzelmaßnahme können Sie auch einen Kredit erhalten. Ab dem 1. Juli 2021 gilt das neue Kreditprogramm für einzelne Sanierungsmaßnahmen „Wohngebäude – Kredit (261, 262)". Hier können Sie dann auch den Zuschuss für die Baubegleitung und Fachplanung beantragen.
Erfolgt die Dachdämmung nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung, die Ihr Gebäude auf Effizienzhaus-Niveau bringt, nutzen Sie die Förderung BEG Wohngebäude (BEG WG). Dabei haben Sie – ebenfalls ab dem 1. Juli 2021 – die Möglichkeit, zwischen einem Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss zu wählen:
Das neue KfW-Förderprogramm, bei dem es einen Zuschuss gibt, heißt „Wohngebäude – Zuschuss (461)".
Einen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten Sie mit dem neuen KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit (261, 262)".
Bei beiden Programmen können Sie dann auch den Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragen.
Mehr Informationen zur neuen BEG-Förderung, der Förderhöhe und den Voraussetzungen lesen Sie beispielsweise auf der Website der KfW.
Eine weitere Möglichkeit, um die Kosten der Dachdämmung zu reduzieren, besteht in der Nutzung eines Steuerbonus. Der Steuerbonus ist auch dann interessant, wenn Sie die Förderung nicht rechtzeitig beantragen konnten.
Wenn Sie die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer absetzen möchten, gelten verschiedene Regelungen. So ist die Ansetzung erstmals in dem Jahr möglich, in dem die Handwerker die Dachdämmung für Sie errichtet haben. Eine Reduktion der Einkommensteuer ist verteilt auf drei Jahre möglich. Insgesamt sind bis zu 20% der Kosten anrechenbar. Allerdings ist die Absetzung in den drei Jahren auf maximal 40.000 Euro beschränkt.
Die Dachdämmung bietet viele Vorteile, berührt jedoch auch einige kritische Sicherheitsaspekte von Gebäuden wie den Brandschutz sowie das energetische Verhalten. Aus diesem Grund existieren gesetzliche Auflagen, die Sie als Immobilienbesitzer kennen sollten. Wir haben die wichtigsten mit Bezug zur Dachdämmung für Sie zusammengefasst:
Eine rechtliche Verpflichtung zur Dämmung besteht nicht. Entscheiden Sie sich jedoch für eine Sanierung, muss diese den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges deutsches Bundesgesetz, das frühere Gesetze wie das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführt. Viele der getroffenen Regelungen berühren auch die Dachsanierung.
Gelten noch die Regelungen aus der EnEV?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts und ist mittlerweile im GEG aufgegangen. Viele Regelungen aus der EnEV sind weiterhin unverändert gültig. Sie sieht insbesondere Anforderungen für den Mindestwärmeschutz von Dächern vor:
Demnach muss der Wärmedurchgangskoeffizienten unterhalb von 0,24 W (Watt) pro m² und K (Kelvin) liegen. Das gilt für alle Immobilien, die Sie nach dem 1. Februar 2002 erworben haben. Nach dem Eigentumsübergang haben Sie zwei Jahre lang Zeit, den Vorgaben zu genügen.
Eine Pflicht zur Dachdämmung besteht weiterhin, wenn Sie Ihren Dachboden zu einem Wohnraum ausbauen. Auch ohne Verkauf ist es dann erforderlich, die Dachdämmung durchzuführen.
Diese Regelungen gelten weiterhin als Teil des GEG.
Möchten Sie mehr als 10% der Fläche des Hauses erneuern, muss die Dämmung hinterher GEG-konform sein. Dazu gehören Änderungen an der Fassade. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, ein informatorisches Beratungsgespräch zu führen. Das soll von vornherein sicherstellen, dass es bei der Sanierungsmaßnahme nicht zu Planungsfehlern kommt. Denn diese könnten teuer werden. So sieht das GEG Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vor, wenn die Dämmung nicht regelkonform erfolgt ist.
In Hinblick auf das Dach gelten besondere Regelungen, wenn Sie das Haus – wie oben aufgeführt – nach dem 1. Februar 2002 erworben haben. In diesem Fall ist eine Dämmung erforderlich, wenn das Dach bisher nicht dem Mindestwärmeschutz genügt. Das bedeutet auch, dass die Dämmung bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend ist, wenn der bisherige Eigentümer das Haus vor dem genannten Datum erworben hat. Damit müssen Sie das Hausdach heute bei einem Kauf immer dämmen, wenn das bisher noch nicht erfolgt ist.
Benötige ich einen Energieausweis?
Kommt es zur Vermietung, Verpachtung oder einem Verkauf des Hauses, ist der Energieausweis erforderlich. Der Energiebedarfsausweis und der Energieverbrauchsausweis geben Aufschluss über das energetische Verhalten des Gebäudes. Dennoch besteht kein direkter Zusammenhang zur Dachdämmung. Sie können die Dachdämmung also durchführen, ohne sich unbedingt um einen Energieausweis kümmern zu müssen.
Professionelle Dachdecker und Fachbetriebe verbauen für Ihre Dachdämmung ausschließlich Materialien, die im Hinblick auf den Brandschutz unbedenklich sind. Die Anforderungen an das Brandverhalten der Baustoffe beschreiben die Normen DIN 4102 und DIN EN 13501-2. In der Feuerwiderstandsklasse F30 zum Beispiel ist ein Funktionserhalt über 30 Minuten gegeben. Diese Materialien sind damit feuerhemmend. In der Klasse F120 sind es 120 Minuten – das Material ist damit hochfeuerbeständig. Sie können sich beim Einkauf der Dämmstoffe nach diesen Feuerwiderstandsklassen orientieren.
Zu den typischen Vertretern der konventionellen Dämmstoffe gehört der Polyurethan-Hartschaum (PUR). Handwerker setzen ihn in Form von Platten für die Aufsparrendämmung ein. Für die Untersparrendämmung kommt hingegen das feste Polystyrol zum Einsatz. Allerdings erfolgt die Herstellung beider Materialien auf Basis von Erdöl. Mineralwolle eignet sich wiederum für die Zwischensparrendämmung.
Wenn Sie Materialien auf Erdölbasis nicht einsetzen möchten, sind ökologische Dämmstoffe eine Alternative. Die Platten bestehen in diesem Fall aus Holzfasern, wenn die Verarbeitung im Rahmen der Aufsparrendämmung erfolgt. Für die Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung und Einblasdämmung eignet sich Zellulose.
Die Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die am Markt verfügbaren Dämmstoffe für das Dach. Das erleichtert es Ihnen, das richtige Material für Ihre Immobilie auszusuchen:
Dämmmaterial | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Mineralwolle |
|
|
Holzfaser |
|
|
Zellulosegranulat |
|
|
Beim U-Wert handelt es sich um den Wärmedurchgangskoeffizienten, der die Wärmedurchlässigkeit und damit das Dämmniveau beschreibt. Es besteht eine gesetzliche Vorgabe, dass Dächer einen Wert von 0,24 W (Watt) pro m² und K (Kelvin) nicht überschreiten dürfen. Möchten Sie von einer Förderung profitieren, gelten sogar strengere Mindestanforderungen von 0,14 W pro m² und K.
Ein Energieberater ist wichtig, wenn Sie von den staatlichen Förderungen profitieren möchten. Möchten Sie einen Investitionszuschuss nutzen, muss ein Gebäudeenergieberater die Sanierung planen, den Antrag vornehmen und die Sanierung am Ende bestätigen. Der Berater muss auf der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes eingetragen sein.
Die EnEV 2014 sieht eine Dämmung des Dachs oder eine Wärmeisolierung der obersten Geschossdecke vor. Das gilt für alle Häuser, die Sie nach dem 1. Februar 2002 gekauft haben. Die Kosten für eine Geschossdeckendämmung sind geringer, die Dachdämmung erreicht allerdings eine bessere Isolierung und trägt zu einem besseren Raumklima bei.
Deutschland hat weltweit mit die strengsten Brandschutzverordnungen. Für die Dämmung von Dächern kommen ausschließlich geprüfte Materialien zum Einsatz, die im Hinblick auf eine Brandgefahr unbedenklich sind.
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