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Vorvertragliche Informationen zur Darlehensvermittlung sowie zur Vermittlung von Restschuldversicherungen

Mit den folgenden Angaben kommt die FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH ihrer gesetzlichen Informationspflicht als Darlehensvermittler und als Vermittler von Restschuldversicherungen nach:

A. Information nach Art. 247 §§ 13, 13a EGBGB sowie § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung 

1. Informationen über den Vermittler

Für Ratenkredite und Restschuldversicherungen, die über www.finanzcheck.de vermittelt werden, ist die FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg, Ihr Vermittler. Nachstehend wird diese zur Vereinfachung als „FINANZCHECK“ bezeichnet.

FINANZCHECK ist als als Darlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO erteilt durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Mitte, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, tätig. 

FINANZCHECK ist als Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Vermittlerregister unter D-9B78-8OV8Y-17 eingetragen. Die Tätigkeit beinhaltet auch die Beratung nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Angaben können Sie bei Interesse überprüfen:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29 

10178 Berlin 

Tel.: 0180 6005850

www.vermittlerregister.info

2. Vergütung vom Kreditnehmer

a) Vermittlung an eine Partnerbank oder einen Kreditvergabepartner

Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kreditabschlusses mit einer unserer Partnerbanken oder Kreditvergabepartner fallen für Sie keine Kosten an. Dieser Service ist für Sie kostenlos, mit Ausnahme des Kreditvergabepartners Auxmoney GmbH, welcher von Ihnen eine sich an der Höhe des aufgenommenen Kredits orientierende Vermittlungsgebühr erhält.

b) Vermittlung an einen Anbieter von Restschuldversicherungen über eine unserer Partnerbanken/Kreditvergbaepartner 

Für die erfolgreiche Vermittlung eines Abschlusses einer Restschuldversicherung über eine unserer Partnerbanken oder Kreditvergabepartner fallen für Sie keine Kosten an. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

3. Vergütung vom Kreditgeber

a) Vermittlung an eine Bank oder einen Kreditvergabepartner

Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kreditabschlusses erhält FINANZCHECK von der kreditgebenden Bank oder dem Kreditvergabepartner eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung variiert je nach Bank oder Kreditvergabepartner und steht damit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 

b)Vermittlung an einen Anbieter von Restschuldversicherungen über eine unserer  Partnerbanken/Kreditvergabepartner 

Für die erfolgreiche Vermittlung eines Abschlusses einer Restschuldversicherung über eine unserer Partnerbanken oder Kreditvergabepartner erhält FINANZCHECK in den meisten Fällen von der jeweiligen Bank oder dem Kreditvergabepartner eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung variiert je nach Bank oder Kreditvergabepartner und steht damit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 

4. Umfang der Befugnisse

Wir sind nicht für einen bestimmten Darlehensgeber tätig, sondern handeln als unabhängiger Darlehensvermittler. Darüber hinaus sind wir nicht für einen bestimmten Anbieter von Restschuldversicherungen tätig, sondern handeln als unabhängiger Vermittler von Restschuldversicherungen.

5. Beteiligungen

Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Stimmrechten oder Kapital eines Versicherungsunternehmens oder von Versicherungsunternehmen an den Stimmrechten oder Kapital der FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH. 

6. Nebenentgelte

Nebenentgelte werden für die Vermittlung nicht verlangt.

7. Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung 

Versicherungsombudsmann e.V. 

Postfach 080632 

10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de 

8. Kontakt

Für Rückfragen,allgemeine Fragen zur Kreditvermittlung oder Vermittlung von Restschuldversicherungen können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Samstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 433 88 77 66 98 00 oder schreiben Sie eine E-Mail an kredite@finanzcheck.de und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

B. Markt- und Informationsgrundlage gemäß § 60 Versicherungs- vertragsgesetz 

Wir bieten Ihnen im Rahmen des Angebotsvergleichs für Ratenkredite ergänzende Versicherungsprodukte an. Im Hinblick auf die hierbei eventuell enthaltenen Restschuldversicherungen werden wir als Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 1 Nr. 1 GewO tätig. 

Die Auswahl der in den Angebotsvergleich und die Beratung einbezogenen Versicherungsangebote der jeweiligen Versicherer ist auf diejenigen Anbieter beschränkt, die von den kooperierenden Partnerbanken sowie Kreditvergabepartnern  im Rahmen ihrer Ratenkreditangebote jeweils eingebunden werden. Eine darüber hinausgehende Vermittlungs- sowie Beratungsleistung bezüglich weiterer Versicherungsangebote wird von uns nicht erbracht. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es neben vorgenannten, eingebundenen Versicherern weitere Anbieter am Markt gibt, die eine Deckung für die von den vermittelten Ratenschutzversicherungen abgedeckten Risiken anbieten. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH Vorvertragliche Informationen (06/2023)

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